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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten

 

Version: 1.2/2024
Gültig ab: 18. April 2024 

(Aira Home Germany GmbH)

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten („AGB“) gelten für einen zwischen Aira und dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 2 der AGB abgeschlossenen Kaufvertrag über die im Angebot näher beschriebenen Produkte.

1.2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB an.

1.3) Sofern in den AGB Begriffe verwendet werden, die ebenfalls im Angebot verwendet werden, gelten für diese Begriffe die Definitionen des Angebots entsprechend, soweit sie nicht abweichend in den AGB definiert sind.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1) Der Kunde unterbreitet Aira sein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrags, indem er das Angebot unterzeichnet und an Aira übermittelt („Angebot“). Das Angebot nimmt Bezug auf eine Wärmepumpe (“Wärmepumpe”), bestehend aus der im Außenbereich aufgestellten Außeneinheit und der im Innenbereich aufgestellten Inneneinheit zur Warmwasserbereitung und einem Pufferspeicher.

2.2) Aira kann das Angebot annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Mit Zugang der Annahme beim Kunden kommt der Kaufvertrag mit dem im Angebot angegebenem Inhalt zwischen Aira und dem Kunden zustande. Außerdem kann Aira das Angebot annehmen, indem sie das vom Kunden unterzeichnete Kaufvertragsformular ebenfalls unterzeichnet und an den Kunden übermittelt.

2.3) Aira ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden den Kaufvertrag abzuschließen. Insbesondere wird Aira den Kaufvertrag mit dem Kunden nicht abschließen, wenn nach Durchführung einer Bonitätsprüfung erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen unter dem Kaufvertrag vertragsgemäß nachkommen wird.

2.4) Nach Vertragsabschluss stellt Aira dem Kunden eine Abschrift des Angebots (einschließlich Anlagen) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung (z.B. kann Aira dem Kunden das Angebot als PDF-Dokument zur Verfügung stellen).

2.5) Die AGB sind Bestandteil des Angebots.

2.6) Auf das Angebot findet einheitlich Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) Anwendung.

 

3. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG; ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

3.1) Der Liefer- und Leistungsumfang von Aira umfasst die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der im Angebot näher beschriebenen Produkte.

3.2) Weitere Einzelheiten zum Liefer- und Leistungsumfang ergeben sich aus dem Angebot sowie Ziffer 4.

3.3) Aira und der Kunde können jederzeit bei Bedarf die Erbringung zusätzlicher Leistungen vereinbaren (z.B. Reparaturarbeiten, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder der Haltbarkeitsgarantie abgedeckt sind). Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots und werden durch Aira auf Grundlage eines gesonderten Vertrags erbracht, den Aira und der Kunde bei Bedarf schriftlich abschließen können. Weitere Einzelheiten zu diesen zusätzlichen Leistungen sind unter www.airahome.com ersichtlich.

 

4. LIEFERUNG, MONTAGE, INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME; RÜCKNAHME VON ALTGERÄTEN

4.1) Die Lieferung der einzelnen Komponenten der Produkte („Produktkomponenten“) erfolgt an die im Kaufvertrag genannte Lieferadresse. Zum Lieferumfang gehört auch eine Produktdokumentation („Produktdokumentation“), die u. a. eine Bedienungsanleitung und Wartungs- und Pflegehinweise für die Produkte enthält.

4.2) Aira wird die Produktkomponenten nach Lieferung am vereinbarten Montageort montieren und die Produkte installieren und in Betrieb nehmen.

4.3) Nach Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der Produkte („Abnahme“) durch den Kunden. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen, welches vom Kunden und Aira bzw. einem von Aira beauftragten Dritten unterzeichnet wird. Abnahmen von Teilleistungen sind möglich, soweit Teilleistungen nach Maßgabe von Ziffer 4.6 erbracht werden. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; etwaige Mängelrechte des Kunden wegen dieser Mängel bleiben unberührt.

4.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Aira im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Weisungen zu erteilen. Insbesondere obliegt die Entscheidung über Einzelheiten der Ausführung der Montage, Installation und Inbetriebnahme Aira, sofern die Art der Ausführung fachgerecht ist.

4.5) Aira ist berechtigt, sämtliche Arbeiten auf dem Grundstück bzw. am Gebäude durchzuführen, die für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind ggf. auch Bohrungen in Wänden, Böden oder Decken erforderlich.

4.6) Aira ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der restlichen Produkte sichergestellt ist und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. 

4.7) Aira wird etwaige Altgeräte des Kunden im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 3 ElektroG, die durch die Produkte ersetzt werden sollen, kostenlos im Zuge der Leistungserbringung zurücknehmen.

4.8) Aira ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der in dieser Ziffer 4 beschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

5. LIEFER- UND LEISTUNGSTERMINE; VERZUG

5.1) Die Liefer- und Leistungstermine stimmen Aira und der Kunde individuell nach Vertragsabschluss ab.

5.2) Die zwischen Aira und dem Kunden vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

5.3) Der Kunde kann zwei (2) Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer- oder Leistungstermins Aira in Textform (z.B. per E-Mail) zur Leistungserbringung auffordern. Nach Zugang dieser Aufforderung kommt Aira in Verzug, es sei denn Aira hat den Verzug nicht zu vertreten.

5.4) Sämtliche Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung und Leistungserbringung durch Lieferanten und Dienstleister von Aira. Aira wird den Kunden unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) informieren, wenn Lieferanten oder Dienstleister von Aira aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Aira liegen oder von Aira zu vertreten sind, ihre Lieferungen oder Leistungen nicht richtig oder nicht rechtzeitig gegenüber Aira erbringen (insgesamt „Unverschuldete Nichtbelieferung“). Im Falle einer unverschuldeten Nichtbelieferung hat Aira einen Verzug nicht zu vertreten.

5.5) Wenn die Dauer der unverschuldeten Nichtbelieferung länger als sechs (6) Wochen andauert, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.6) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Aira aufgrund eines von Aira zu vertretenden Verzugs sind pro Kalendertag des Verzugs auf 1 % des Kaufpreises, maximal jedoch auf höchstens 5 % des Kaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Aira oder Organen, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Aira. 

 

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

6.1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Montageort die erforderliche (Bau-)Statik aufweist, um dort die Produkte montieren, installieren und in Betrieb nehmen zu können. Soweit erforderlich, beauftragt der Kunde zu diesem Zweck eigenverantwortlich und auf eigene Kosten ggf. einen Baustatiker.

6.2) Der Kunde hat Aira sowie etwaigen Dritten, die Aira mit der Leistungserbringung beauftragt hat (siehe hierzu Ziffer 4.8), den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zum Grundstück und dem Gebäude, insbesondere zu den Dachflächen sowie zu technischen Installationen, Kellerräumen innerhalb des Gebäudes, zu gewähren. Während der Leistungserbringung am Montageort hat der Kunde einen Stromanschluss (haushaltsübliche Steckdose) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

6.3) Soweit für die Leistungserbringung kundenseitige Umbau- und/oder Vorarbeiten erforderlich sind (wie z.B. Außenarbeiten, Reinigungen, Dacharbeiten, Kabelkanäle im Erdreich, Gewährleistung der Statik, Kabelverlegungen, Versetzung von Anlagen etc.) oder durch den Kunden auf eigenen Wunsch durchgeführt werden sollen, müssen diese Arbeiten bis zum vereinbarten Termin für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte durch den Kunden eigenverantwortlich und auf eigene Kosten fachgerecht abgeschlossen sein.

6.4) Soweit für die Nutzung und den Betrieb der Produkte durch den Kunden auf seinem Grundstück Genehmigungen erforderlich sein sollten (z.B. eine Baugenehmigung oder energierechtliche Genehmigung), hat der Kunde diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten bei den zuständigen Behörden einzuholen.

6.5) Wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt und Aira dadurch bedingt die Leistungserbringung nicht vornehmen kann, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Weitergehende Rechte und Ansprüche von Aira bleiben unberührt. 

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT; GEFAHRÜBERGANG

7.1) Der Kunde wird erst mit Abnahme und vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Produkte, soweit nicht zuvor ein gesetzlicher Eigentumsübergang stattgefunden hat.

7.2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit Abnahme auf den Kunden über.

 

8. WIRTSCHAFTLICHE RENTABILITÄT DER PRODUKTE

8.1) Das Risiko der wirtschaftlichen Rentabilität der Produkte trägt der Kunde.

8.2) Angaben zu möglichen Einsparpotentialen durch die Nutzung der Produkte, die von Aira insbesondere in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemacht werden, gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit der Produkte. Bei diesen Angaben handelt es sich lediglich um beispielhafte Modellrechnungen.

 

9. KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1) Der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis ergibt sich aus dem Angebot. Der Kaufpreis versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2) Es fallen keine Liefer- und Versandkosten an.

9.3) Soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart, hat der Kunde den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme der Produkte an Aira zu zahlen.

9.4) Soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart, muss die Zahlung per Überweisung an das im Angebot angegebene Konto erfolgen.  

9.5) Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Aira die gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu.

 

10. WIDERRUFSRECHT

10.1) Dem Kunden steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, Telefon: 030 / 30 80 72 36, E-Mail: kontakt@airahome.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. ​​Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von EUR 400.00. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.  

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Montage, Installation und Inbetriebnahme) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, E-Mail: kontakt@airahome.com:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum ___________________________ (*) Unzutreffendes streichen. 


10.2) Sofern der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, nachdem die Produkte bereits montiert, installiert oder in Betrieb genommen worden sind, ist der Kunde für die Demontage der Produkte auf eigene Kosten verantwortlich. Auf Verlangen des Kunden wird Aira die Demontage der Produkte auf Kosten des Kunden veranlassen. 

 

11. RECHTE DES KUNDEN WEGEN MÄNGELN

11.1) Dem Kunden stehen bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängeln) der Produkte die gesetzlichen Mängelrechte gegen Aira zu.

11.2) Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind jedoch nach Maßgabe von Ziffer 13 beschränkt.

11.3) Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewährt Aira dem Kunden eine Haltbarkeitsgarantie nach Maßgabe von Ziffer 12, wenn es sich bei dem gekauften Produkt um eine Wärmepumpe handelt. 

 

12. HALTBARKEITSGARANTIE

12.1) Aira garantiert für einen Zeitraum, der im Angebot festgelegt ist, ab Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 7.2 (“Garantiezeitraum”), dass die Wärmepumpe, bestehend aus der im Außenbereich aufgestellten Außeneinheit und der im Innenbereich aufgestellten Inneneinheit zur Warmwasserbereitung und einem Pufferspeicher, für die Dauer des Garantiezeitraums frei von Sachmängeln sein wird (“Haltbarkeitsgarantie”). Davon ausgenommen sind nicht zur Wärmepumpe gehörende Komponenten wie z.B. Radiatoren, eine Fußbodenheizung, Heizkörper, Thermostate, Elektrik, Anschlusspunkte ans Bestandssystem und insbesondere auch Installationsmaterial und-arbeiten. Insbesondere garantiert Aira, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums in der Lage ist, die Innentemperatur eines jeden Raums im Gebäude, der mit Heizkörpern ausgestattet ist und dadurch beheizt wird, bei mindestens 20°C zu halten, es sei denn (a) dieser Raum ist nicht mit Heizkörpern in derjenigen Größe ausgestattet, die Aira dem Kunden vor Vertragsabschluss empfohlen hat, (b) das Gebäude wird erweitert oder verändert (dies umfasst insbesondere die Erweiterung des Gebäudes um einen zusätzlichen Raum sowie das Hinzufügen, Entfernen oder Ersetzen von Wänden, Fenstern, Türen, Isolierungen, Decken oder anderen Elementen, die zu einem Wärmeverlust führen können) oder (c) die Außentemperatur an dem Ort des Gebäudes, an dem die Wärmepumpe installiert worden ist, fällt unterhalb der niedrigsten zu erwartenden Temperatur, die im Angebot angegeben ist.

12.2) Sofern sich innerhalb des Garantiezeitraums ein Sachmangel an der Wärmepumpe zeigt, hat Aira den Sachmangel auf eigene Kosten nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Lieferung einer neuen oder generalüberholten Wärmepumpe oder einzelner Produktkomponenten zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt beim Kunden vor Ort durch Aira oder durch einen Dritten, den Aira mit der entsprechenden Mängelbeseitigung beauftragt hat. Den Termin für die Mängelbeseitigung stimmen Aira und der Kunde individuell ab.

12.3) Der Kunde hat Aira einen Sachmangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach seiner Entdeckung per E-Mail (kontakt@airahome.com) oder telefonisch (030 / 30 80 72 36) anzuzeigen („Mängelanzeige“). Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, ist der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 12.2 in Bezug auf diesen Sachmangel ausgeschlossen, es sei denn der Kunde hat die nicht fristgerechte Mängelanzeige nicht zu vertreten.

12.4) Die Haltbarkeitsgarantie umfasst nicht die Beseitigung von Sachmängeln, die durch einen der nachfolgenden Umstände verursacht worden sind („Ausschlussgründe“):

(a) Nichtbeachtung der in der Produktdokumentation enthaltenen Wartungs- und Pflegehinweise (z.B. kein Austausch von Filtern);

(b) unsachgemäßer Gebrauch der Wärmepumpe (z.B. entgegen der in der Produktdokumentation enthaltenen Bedienungsanleitung);

(c) Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen;

(d) eigenmächtige Reparaturarbeiten der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte (z.B. nicht von Aira beauftragte Reparaturfirmen);

(e) vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte (z.B. bei Vandalismus);

(f) Beschädigung der Wärmepumpe durch Tiere (z.B. Vögel), durch den Absturz oder Anprall eines Flugzeugs, durch Fahrzeuganprall oder durch andere Objekte oder Ereignisse, auf welche Aira keinen Einfluss hat und die Aira nicht zu verantworten hat;

(g) Änderungen oder Manipulationen der Wärmepumpe;

(h) Beschädigung der Wärmepumpe durch Mängel anderer, nicht von Aira gelieferter Gegenstände; und

(i) Kombination der Wärmepumpe mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit der Wärmepumpe vorgesehen sind.

12.5) Sofern einer der in Ziffer 12.4 genannten Ausschlussgründe vorliegt, ist Aira zu einer kostenfreien Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 12.2 nicht verpflichtet. Aira wird den Kunden in diesem Fall hierüber informieren und dem Kunden anbieten, den entsprechenden Sachmangel gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung zu beseitigen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

12.6) Die Haltbarkeitsgarantie begründet für Aira keine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung. Aira haftet bei Verletzung einer Pflicht aus der Haltbarkeitsgarantie nur bei Verschulden auf Schadensersatz. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall jedoch nach Maßgabe von Ziffer 13 beschränkt.

12.7) Neben den in dieser Ziffer 12 genannten Ansprüchen und Rechten stehen dem Kunden bei einem Sachmangel keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Aira aus der Haltbarkeitsgarantie zu.

12.8) Der räumliche Geltungsbereich der Haltbarkeitsgarantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

12.9) Sofern der Kunde das Eigentum an dem Gebäude, in dem die Wärmepumpe installiert ist, auf einen Dritten überträgt, gilt die Haltbarkeitsgarantie auch zu Gunsten des Dritten, vorausgesetzt der Kunde zeigt Aira die Eigentumsübertragung per E-Mail (kontakt@airahome.com) an.

12.10) Die Haltbarkeitsgarantie lässt die Mängelrechte des Kunden gegenüber Aira nach Maßgabe von Ziffer 11 unberührt. Diese werden durch die Haltbarkeitsgarantie nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich und kostenfrei gegenüber Aira geltend gemacht werden.

 

13. FÖDERUNG FÜR WÄRMEPUMPEN

13.1) Sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Wärmepumpe handelt, kann der Kunde hierfür ggf. eine Bundesförderung für effiziente Gebäude („Förderung“) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (“KfW”) erhalten.

13.2) Der Kunde hat Aira auf Anfrage zum Zwecke der Prüfung der Förderung sämtliche hierfür erforderlichen Informationen und Dokumente wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen. Aira hat die Möglichkeit durch den Versand von BzA („Bestätigung zum Antrag“) und BnD („Bestätigung nach Durchführung“) am KfW-Antrag teilzunehmen.

13.3) Der Kunde hat keinen laufenden Förderantrag im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für die gleiche Maßnahme gestellt, der zu einer Ablehnung der Förderung führen könnte. Sollte ein laufender Förderantrag vorliegt, hat der Kunde Aira darüber unverzüglich zu informieren.

13.4) Für den Erhalt des Klimageschwindigkeitsbonus („Austauschbonus“) ist entweder eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizung oder eine 20 Jahre alte, funktionsfähige Gas- oder Biomasseheizung verbaut (der Nachweis über Typenschild erfolgt über das Typenschild).

13.4) Für den Fall, dass Aira die Wärmepumpe liefert und installiert, ohne dass die Zuschusszusage der KfW vorliegt: Aira wird im Fall einer endgültigen und unwiderruflichen Ablehnung der Förderung den Kunden mit einem Betrag entschädigen, der dem entgangenen Förderbetrag in Abhängigkeit von der Schlussrechnung entspricht. Das gilt für die Grundförderung von 30% und den Effizienzbonus von 5%. Das gilt außerdem für den Klimageschwindigkeitsbonus („Austauschbonus“) i.H.v. 20%. Es gilt ausdrücklich nicht für den Einkommensbonus von 30%, da eine vorherige Prüfung durch Aira hier nicht möglich ist.

13.5) Aira weist ausdrücklich darauf hin, dass Aira den Kunden bei der Beantragung der Förderung lediglich unterstützen kann. Die Bewilligung der Förderung, insbesondere deren Höhe, allerdings von den jeweils gültigen Förderbedingungen und einer finalen Entscheidung der KfW abhängig sind, auf die Aira keinen Einfluss hat. 

 

14. HAFTUNG

14.1) Aira haftet (a) bei Übernahme einer Garantie (wenn diese eine verschuldensunabhängige Haftung begründet), (b) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, (d) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Aira jedoch auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Ziffer 5.5 bleibt unberührt.

14.3) Im Übrigen ist die Haftung von Aira, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Freistellung etc.), ausgeschlossen.

14.4) Soweit die Haftung von Aira nach den vorstehenden Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Aira. 

 

15. UNTERAUFTRAGNEHMER

15.1) Aira ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Unterauftragnehmer einzusetzen. 

 

16. INFORMATIONEN ZU AIRA

Aira Home Germany GmbH
Rudolfstraße 17
10245 Berlin

Telefon: 030 / 30 80 72 36

E-Mail: kontakt@airahome.com

Sitz: Berlin

Geschäftsführer: Leonhard von Harrach

 

17. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG; ABTRETUNG

17.1) Die Aufrechnung durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder Gegenansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, ist ausgeschlossen. Dieses Aufrechnungsverbot erfasst nicht etwaige Ansprüche des Kunden, die infolge seines Widerrufs entstehen.

17.2) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

17.3) Aira ist berechtigt, Ansprüche und Rechte unter dem Kaufvertrag an einen Dritten, insbesondere an eine finanzierende Bank, abzutreten. 

 

18. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Aira ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 

 

19. ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für den Kunden gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar. 

 

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1) Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail); entsprechendes gilt für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

20.2) Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen

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