Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aira All-Inclusive-Plan
Aira Home Germany GmbH
Version 3.0 / 2026
Gültig ab 12. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Aira Home Germany GmbH, Rudolfstr. 17, 10245 Berlin („Aira“) und der Kunde haben einen Werkvertrag hinsichtlich der Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme eines Wärmepumpensystems und/oder sonstiger im Werkvertrag näher konkretisierter Produkte abgeschlossen („Werkvertrag“).
(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aira All-Inclusive-Plan (die „Bedingungen“) gelten für den zusätzlich zwischen Aira und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über den Aira All-Inclusive-Plan, der die in Ziffern 4-6 näher beschriebenen Garantien und Dienste durch Aira in Bezug auf die in der Anlage 1 näher beschriebene Wärmepumpe des Kunden enthält (der „All-Inclusive-Plan“).
(1.2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(1.3) Der Kunde unterbreitet Aira sein Angebot auf Abschluss des All-Inclusive-Plans, indem er das Angebot unterzeichnet und an Aira übermittelt („Angebot“). Aira kann das Angebot annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Mit Zugang der Annahme beim Kunden kommt der All-Inclusive-Plan mit dem im Angebot angegebenem Inhalt zwischen Aira und dem Kunden zustande. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Angebots.
(1.4) Definitionen
- „Aira Power System“ ist die im Werkvertrag festgehaltene, vom Kunden bei Aira erworbene Stromtechnik, für die der Kunde den Aira All-Inclusive-Plan abgeschlossen hat. Sie kann eine oder mehrere der folgenden Komponenten umfassen: (a) Aira Power Store (Batteriespeicher), (b) Aira Power Hub (Wechselrichter) und/oder (c) Energiesteuerungssystem (Batterieoptimierer und/oder PV-Optimierer).
- „Garantien“ sind die Produktgarantie (siehe Ziffer 4), Komfort-Garantie (siehe Ziffer 5) und Leistungsgarantie (siehe Ziffer 6)
- „Garantiezeitraum“ ist vorbehaltlich der Aussetzung gemäß diesen Bedingungen der Zeitraum, der bei Abschluss des Aira All-Inclusive-Plans frühestens mit dem Gefahrübergang gemäß dem Werkvertrag, also nach Abnahme der Systeme, beginnt und mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte endet: (i) Beendigung oder Ablauf des Aira All-Inclusive-Plans oder (ii) je nach Produkt: 15 Jahre ab dem Installationsdatum für Aira Wärmepumpen, 10 Jahre ab dem Installationsdatum für Wärmepumpen des Herstellers Vaillant sowie 10 Jahre ab dem Installationsdatum für das Aira Power System. Umfasst der Aira All-Inclusive-Plan mehrere Produkte, läuft der Garantiezeitraum für jedes Produkt eigenständig ab dessen Installationsdatum.
- „Jahresarbeitszahl“ oder „JAZ“ beschreibt die Effizienz des gesamten Heizsystems über ein Jahr. Die JAZ misst das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme).
- „Wärmepumpe“ ist die im Werkvertrag festgehaltene Wärmepumpe des Kunden, bestehend aus der im Außenbereich aufgestellten Außeneinheit, der im Innenbereich installierten Inneneinheiten, jedoch ohne Thermostate oder Heizkörperventile, für die der Kunde den Aira All-Inclusive-Plan abschließen kann.
- „Produkte“ sind die unter dem Werkvertrag erworbenen Produkte, für die der Kunde den Aira All-Inclusive-Plan abgeschlossen hat. Je nach Werkvertrag können dies die Wärmepumpe und/oder das Aira Power System sein. PV-Module (PV-Module) und Wallboxen sind nicht Bestandteil der Produkte im Sinne dieser Bedingungen.
2. Aira All-Inclusive-Plan
Der Aira All-Inclusive-Plan enthält die folgenden Garantien und Dienste:
(a) Produktgarantie (siehe Ziffer 4);
(b) Komfort-Garantie (siehe Ziffer 5);
(c) Leistungsgarantie (siehe Ziffer 6);
(d) Serviceverpflichtung (siehe Ziffer 7);
(e) Aira Intelligence Premium Funktionen (siehe Ziffer 8).
Die Garantien unterliegen einem Altersabzug und sind daher auf den Zeitwert beschränkt. Im Falle einer Entschädigung aufgrund einer Garantie kann es daher sein, dass der Kunde nicht den vollen Kaufpreis der Produkte erhält. Einzelheiten sind hierzu in Ziffer 11 geregelt. Die Komfort-Garantie (siehe Ziffer 5) gilt ausschließlich für die Wärmepumpe. Die Leistungsgarantie (siehe Ziffer 6) gilt ausschließlich für die Wärmepumpe (Ziffer 6.1) sowie für den Aira Power Store (Batteriespeicher) als Bestandteil des Aira Power Systems (Ziffer 6.2).
3. Keine Einschränkung der Mängelrechte
Der All-Inclusive-Plan lässt die Mängelrechte des Kunden gegenüber Aira unter dem Werkvertrag und aus dem Gesetz unberührt. Diese werden durch den All-Inclusive-Plan nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich und kostenfrei innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Aira geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Mängelrechte umfassen dabei insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorgaben, die Einzelheiten zu den Mängelrechten des Kunden aus dem Werkvertrag ergeben sich aus dem Werkvertrag.
4. Produktgarantie
Aira garantiert, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums frei von Sachmängeln ist. Dies schließt auch weitere von Aira installierte Komponenten wie Heizkörper, Elektrik, Anschlusspunkte an das Bestandssystem sowie Installationsmaterial und -arbeiten ein. Ausgenommen sind Thermostate, Heizkörperventile und alle vor dem Einbau der Wärmepumpe installierten Komponenten. Ein Sachmangel ist dabei nicht bei normaler Abnutzung anzunehmen.
Aira garantiert, dass das Aira Power System während des Garantiezeitraums frei von Sachmängeln ist. Erfasst sind die vom Werkvertrag umfassten Komponenten von Aira (insbesondere Aira Power Store (Batteriespeicher), Aira Power Hub (Wechselrichter) und/oder Energiesteuerungssystem (Batterieoptimierer und/oder PV-Optimierer)) sowie das von Aira gelieferte Installationsmaterial und die Installationsarbeiten. Ein Sachmangel ist dabei nicht bei normaler Abnutzung anzunehmen.
5. Komfort-Garantie
Insbesondere garantiert Aira, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums in der Lage ist, die Innentemperatur eines jeden Raums im Gebäude, der mit Heizkörpern ausgestattet ist und dadurch beheizt wird, bei den folgenden Mindestinnentemperaturen zu halten:
| Raum | Temp. (˚C) |
|---|---|
| Wohnzimmer | 20 |
| Esszimmer | 20 |
| Wohnschlafzimmer | 20 |
| Schlafzimmer | 20 |
| Flur und Treppenabsatz | 18 |
| Küche | 20 |
| Badezimmer | 24 |
| Toilette | 18 |
| Kellerräume | 16 |
Die Komfort-Garantie gilt dabei nicht als verletzt, wenn die Wärmepumpe aufgrund eines der nachfolgenden Umstände nicht in der Lage ist, die oben genannten Innentemperaturen eines Raums im Gebäude, der mit Heizkörpern ausgestattet ist und dadurch beheizt wird, zu halten:
- der betroffene Raum ist nicht mit Heizkörpern in derjenigen Größe ausgestattet, die Aira dem Kunden empfohlen hat; oder
- die Außentemperatur an dem Ort des Gebäudes, in dem die Wärmepumpe installiert worden ist, fällt unterhalb der niedrigsten zu erwartenden Temperatur, die im Werkvertrag angegeben ist.
6. Leistungsgarantie
(6.1) Leistungsgarantie für die Wärmepumpe
Aira garantiert, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,4 bei einer Vorlauftemperatur von bis zu 45℃ und von mindestens 3,0 bei einer Vorlauftemperatur zwischen 45℃ und 55℃ aufweist, wobei Folgendes gilt:
(a) Die Leistungsgarantie gilt für den Heizwirkungsgrad der Wärmepumpe im Raumheizungsmodus und schließt die Warmwasserbereitung sowie alle nicht mit der Heizung zusammenhängenden Aktivitäten der Luft-Wasser-Wärmepumpe (wie z. B. das Abtauen des Außengeräts oder die Kühlfunktion in Kombination mit z. B. einem Gebläsekonvektor) aus.
(b) Die Jahresarbeitszahl von 3,4 bezieht sich auf einen „Gesamtwirkungsgrad“. Die Leistungsgarantie verspricht daher nicht, dass der Gesamtwirkungsgrad jederzeit erreicht wird, da dieser von vielen Faktoren beeinflusst werden kann. Sie ist jedoch so zu verstehen, dass während eines Zeitraums von 365 Tagen (eine gesamte Heizperiode) innerhalb des Garantiezeitraums keine wiederkehrenden oder anhaltenden erheblichen Ausfälle auftreten, die den Gesamtwirkungsgrad beeinträchtigen.
(c) Die Leistungsgarantie setzt voraus und geht davon aus, dass (i) die Wärmepumpe gemäß dem von Aira empfohlenen Betriebsplan/der empfohlenen Regelungsstrategie betrieben wird, (ii) die Wärmepumpe nicht so konfiguriert ist, dass sie Innentemperaturen aufrechterhält, die die in Ziffer 5 (Komfort-Garantie) angegebenen Mindesttemperaturen erheblich überschreiten, und (iii) die Außentemperatur nicht unter die im Werkvertrag aufgeführten niedrigsten erwarteten Temperaturen fällt. Insbesondere bei häufigen und/oder starken Temperaturschwankungen erlischt die Leistungsgarantie.
(d) Die Leistungsgarantie erlischt, wenn das mechanische Belüftungssystem der Immobilie auf übermäßig hohe Luftwechselraten eingestellt ist, was zu erhöhten Wärmeverlusten und einer verminderten Effizienz der Wärmepumpe führt.
(e) Die Leistungsgarantie erlischt, wenn Türen oder Fenster über einen längeren Zeitraum offenstehen, was zu erhöhten Wärmeverlusten und einer verminderten Effizienz der Wärmepumpe führt.
(f) Die gesamte Raumheizungsleistung wird von uns über unser Fernüberwachungssystem überwacht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine stabile und funktionsfähige WLAN-Internetverbindung aufrechtzuerhalten, damit die Wärmepumpe verbunden bleibt. Die Leistungsgarantie wird für den Zeitraum ausgesetzt, in dem die Wärmepumpe vom Internet getrennt ist oder häufige Verbindungsunterbrechungen auftreten.
(g) Der Kunde ist verpflichtet, einen funktionsfähigen und angemessenen Stromanschluss aufrechtzuerhalten. Längere Stromausfälle sowie Zeiträume nach solchen Ausfällen, die ein längeres Wiederaufheizen der Immobilie erfordern, sind von der Leistungsgarantie ausgeschlossen.
(h) Die Leistungsgarantie setzt ein angeschlossenes Aira-Thermostat (oder ein alternatives Gerät von Aira) voraus, das an der von uns installierten Stelle verbleiben muss. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Batterien des Thermostats (oder eines alternativen Geräts) bei Bedarf zu ersetzen.
(6.2) Leistungsgarantie für den Aira Power Store (Batteriespeicher)
Soweit der Werkvertrag einen Aira Power Store (Batteriespeicher) umfasst, garantiert Aira während des Garantiezeitraums die Leistungsfähigkeit des Aira Power Store (Batteriespeicher) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Aira Power Store (Batteriespeicher) entsprechend der Bedienungs- und Wartungsanleitung von Aira betreibt, insbesondere dass der Aira Power Store (Batteriespeicher) eingeschaltet, angeschlossen und dauerhaft mit Strom versorgt und über das Internet mit dem Aira-System verbunden bleibt.
Aira garantiert, dass der Aira Power Store (Batteriespeicher) während des Garantiezeitraums mindestens 80 % seiner Nominalkapazität bereitstellen kann. Die Nominalkapazität ist diejenige Energiemenge, die der Aira Power Store (Batteriespeicher) bei Auslieferung unter standardisierten Prüfbedingungen (Umgebungstemperatur 25 °C) speichern und abgeben kann. Die folgenden Werte gelten für die jeweils im Werkvertrag angegebene Konfiguration (z. B. „2S“ = zwei in Serie geschaltete Batteriemodule, „3S“ = drei Module usw.), wobei der garantierte Energiedurchsatz die Gesamtenergiemenge darstellt, die Aira Power Store (Batteriespeicher) über seine Nutzungsdauer speichern kann:
- 2S: 6,31 kWh Nominalkapazität / 19,69 MWh garantierter Energiedurchsatz;
- 3S: 9,47 kWh Nominalkapazität / 29,59 MWh garantierter Energiedurchsatz;
- 4S: 12,63 kWh Nominalkapazität / 39,38 MWh garantierter Energiedurchsatz;
- 5S: 15,79 kWh Nominalkapazität / 49,28 MWh garantierter Energiedurchsatz;
- 6S: 18,95 kWh Nominalkapazität / 59,07 MWh garantierter Energiedurchsatz.
Die Leistungsgarantie endet zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf des Garantiezeitraums (längstens 10 Jahre ab dem Installationsdatum) oder (ii) dem Zeitpunkt, zu dem die Batterie den für sie geltenden garantierten Energiedurchsatz erreicht oder überschritten hat.
Die vorstehenden Werte sind Laborreferenzwerte unter standardisierten Prüfbedingungen (25 °C). Die im Alltagsbetrieb nutzbare Energie kann je nach Umgebungstemperatur, Nutzungsverhalten und Steuerung abweichen, insbesondere in kühleren Jahreszeiten oder Phasen hoher Last. Die Leistungsgarantie bezieht sich daher auf die Leistung im Verhältnis zur Nominalkapazität unter Prüfbedingungen und nicht zu der im Alltagsbetrieb messbaren Energie.
Aira führt zur Überprüfung der Einhaltung dieser Leistungsgarantie regelmäßig automatisierte Bewertungen des Lade- und Gesundheitszustands der Batterie (sogenannte State-of-Health-Bewertungen) durch. Diese Bewertungen sind Bestandteil des regulären Systembetriebs
7. Serviceverpflichtung
Aira übernimmt die kontinuierliche Fernüberwachung der Produkte und behebt alle Probleme oder Störungen, die aus der Ferne behoben werden können. Zusätzlich zur Verpflichtung, alle Mängel oder Störungen zu beheben, die unter die Garantien fallen, vereinbart Aira (falls erforderlich) Servicetermine zur Behebung kleinerer Probleme im Rahmen der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung.
Der Kunde hat Anspruch auf regelmäßige Wartungsbesuche durch einen Aira Servicetechniker für die vom Aira All-Inclusive-Plan erfassten Produkte ohne zusätzliche Kosten. Art, Umfang und Häufigkeit dieser Wartungs- und Servicebesuche richten sich nach dem jeweils aktuell gültigen Aira Wartungshandbuch, in dem Aira die produktspezifischen Wartungsintervalle festlegt. Das Wartungshandbuch ist auf der Aira Website abrufbar.
Wenn der Kunde einen vereinbarten Besuch weniger als 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder verschiebt, behält Aira sich das Recht vor, dem Kunden den Ersatzbesuch zu Airas Standardtarifen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht zu Hause ist oder keinen Zugang zu seinem Grundstück und der Produkte gewährt. Dem Kunden werden alle Untersuchungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Arbeitsaufwand, Anfahrtskosten und Materialkosten) in Rechnung gestellt, die sich auf Umständen begründen, die auf Ausschlussgründe nach Ziffer 9 zurückzuführen sind.
8. Aira Intelligence Premium Funktionen
Der All-Inclusive-Plan umfasst den Zugang zu den Premium-Funktionen von Aira Intelligence über die Aira-App, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, regelmäßiger Updates und etwaiger zusätzlicher Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gelten können.
Der All-Inclusive Plan umfasst dabei auch die Energieverwaltungsfunktion von Aira Intelligence. Diese Software zur Energieverwaltung wertet Stromverbrauch und ggf. Stromerzeugung der Produkte – insbesondere steuerbare Produkte, wie der Aira Power Hub (Wechselrichter), die Wärmepumpe, der Aira Power Store (Batteriespeicher) – sowie ggf. einer über Aira erworbene Wallbox oder PV-Module (Produkte, Wallbox und PV-Module zusammen als die „Steuerbaren Produkte“) aus und optimiert diese für den Kunden. Insoweit gelten die folgenden Bedingungen:
(a) Zur Erbringung dieser Leistung hat der Kunde auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Steuerbaren Produkte dauerhaft mit Strom versorgt und mit dem Internet verbunden sind.
(b) Über die Aira-App kann der Kunde über die historischen und aktuellen Energiedaten der mit der Aira-App verbundenen Steuerbaren Produkte einsehen. Von dem Kunden können in der Aira-App Einstellungen zum Energiemanagement vorgenommen werden. Der Kunde hat in der Aira-App die Möglichkeit die Steuerung der Steuerbaren Produkte durch die Software von Aira zur Energieverwaltung durchführen zu lassen.
(c) Aira garantiert nicht, dass die Nutzung der Software von Aira zur Energieverwaltung zu Einsparungen oder Optimierungen in bestimmter Höhe führt.
(d) Aira ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen auf Subunternehmer zurückzugreifen.
9. Ausnahmen von den Garantien und der Serviceverpflichtung
9.1 Die Garantien gelten nur für den Garantiezeitraum. Die Serviceverpflichtung beschränkt sich auf regelmäßige Wartung und Instandhaltung und umfasst keine wesentlichen Reparatur- oder Austauscharbeiten.
9.2 Die Garantien und die Serviceverpflichtung umfassen nicht die Beseitigung von Störungen, Sachmängeln oder Problemen, die durch einen der nachfolgenden Umstände verursacht worden sind („Ausschlussgründe“):
(a) Nichtbeachtung der in der Produktdokumentation enthaltenen Wartungs- und Pflegehinweise (z.B. kein Austausch von Filtern);
(b) Unsachgemäßer Gebrauch der Produkte (z.B. entgegen der in der Produktdokumentation enthaltenen Bedienungsanleitung);
(c) Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen;
(d) Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Produkte durch den Kunden oder Dritte (z.B. bei Vandalismus);
(e) Beschädigung der Produkte durch Tiere (z.B. Vögel), durch den Absturz oder Anprall eines Flugzeugs, durch Fahrzeuganprall oder durch andere Objekte oder Ereignisse, auf welche Aira keinen Einfluss hat und die Aira nicht zu verantworten hat;
(f) Änderungen oder Manipulationen der Produkte;
(g) Beschädigung der Produkte durch Mängel anderer, nicht von Aira gelieferter Gegenstände und Mängel an einem bereits vorhandenem System, Bauteil oder anderen Komponenten (z. B. Kabel, Rohre, Heizkörper, Thermostate, elektrische Systeme, Dach, etc.);
(h) Verlegung der Produkte (oder Teile davon) oder Zubehörteile und Komponenten (z. B. Heizkörper oder Aira Thermostate) an einen anderen Standort als den Standort der ursprünglichen Installation, soweit keine vorherige schriftliche Genehmigung durch Aira erfolgt ist;
(i) Verdampfer an der Rückseite der Wärmepumpe ist nicht durch eine Wand oder ähnliche windschützende Struktur mit maximal einem Meter Abstand zur Wärmepumpe geschützt – eine andere Positionierung, z.B. freistehend, hat erheblichen Einfluss auf die Effizienz des Systems;
(j) Unbefugte Reparaturarbeiten an den Produkten durch den Kunden oder Dritte;
(k) Kombination der Produkte mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit den Produkten vorgesehen sind;
(l) Jegliche Erweiterung oder Veränderung des Gebäudes (dies umfasst insbesondere die Erweiterung des Gebäudes um einen zusätzlichen Raum sowie das Hinzufügen, Entfernen oder Ersetzen von Wänden, Fenstern, Türen, Isolierungen, Decken oder anderen Elementen, die zu einer Änderung der Umstände seit der Installation der Wärmepumpe führen, wie z.B. erhöhter Wärmeverlust des Gebäudes) oder der Wand oder ähnlichen Struktur, die den Verdampfer an der Rückseite der Wärmepumpe vor Wind schützt;
(m) Verwendung des eigenen Trinkwasserbrunnes für die Wärmepumpe.
(n) Fehlende oder über mehr als einen Tag unterbrochene Internetverbindung der Produkte, sofern dadurch die von Aira durchgeführte Systemüberwachung der Produkte verhindert oder erheblich beeinträchtigt;
(o) Nutzung von nicht von Aira freigegebener Software, Firmware oder Drittsystem-Integrationen (zum Beispiel unautorisierte Einstellungen am Aira Power Hub (Wechselrichter) oder Anbindung der Produkte über nicht von Aira freigegebene Smart-Home-Systeme);
(p) Netz- oder Versorgungsstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Aira (insbesondere Spannungs- oder Frequenzschwankungen sowie Stromausfälle), soweit diese die Leistung der Produkte beeinträchtigen;
(q) Fehlende Verbindung des Aira Power Store (Batteriespeicher) mit dem Aira-System, insbesondere, wenn der Aira Power Store (Batteriespeicher) länger als eine Woche nicht eingeschaltet, angeschlossen und mit dem Aira-System verbunden ist, ohne vorherige Information an Aira;
9.3 Sofern einer der in Ziffer 9.2 genannten Ausschlussgründe vorliegt, ist Aira insbesondere nicht zu einer kostenfreien Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 4 verpflichtet. Aira wird den Kunden in diesem Fall hierüber informieren und dem Kunden anbieten, den entsprechenden Sachmangel gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung zu beseitigen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
9.4 Die Garantien begründen für Aira keine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung. Aira haftet bei Verletzung einer Pflicht aus den Garantien nur bei Verschulden auf Schadensersatz. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall jedoch nach Maßgabe von Ziffer 18 beschränkt.
9.5 Neben den in den Ziffern 4-6 genannten Ansprüchen und Rechten stehen dem Kunden bei einem Sachmangel keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Aira aus den Garantien zu.
9.6 Der räumliche Geltungsbereich der Garantien ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
10. Meldung und Bearbeitung von Mängeln und Störungen
10.1 Wenn die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums etwa aufgrund eines Sachmangels nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat der Kunde dies Aira unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach seiner Entdeckung per E-Mail (kontakt@airahome.com) oder telefonisch (030 / 30 80 72 36) anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht fristgerecht, ist der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 4 in Bezug auf diesen Sachmangel ausgeschlossen, es sei denn der Kunde hat die nicht fristgerechte Mängelanzeige nicht zu vertreten.
10.2 Aira wird den Kunden kontaktieren, um die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums zu überprüfen, wenn Aira Grund zu der Annahme haben sollte, dass ein Problem oder Mangel vorliegt.
Die Beseitigung des Mangels oder der Störung erfolgt nach eigenem Ermessen von Aira durch Reparatur oder den Austausch der Wärmepumpe oder einzelner defekter Produktkomponenten. Diese erfolgt beim Kunden vor Ort durch Aira oder durch einen Dritten, den Aira mit der entsprechenden Beseitigung beauftragt hat. Den Termin für die Mängelbeseitigung stimmen Aira und der Kunde individuell ab. Der Kunde darf vor Ablauf einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung durch Aira keinen Dritten mit einer Reparatur, Veränderung oder Entfernung des betroffenen Produkts beauftragen. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um Verletzungen oder weitere Schäden zu verhindern.
10.3 Der Kunde hat Aira sowie etwaigen Subunternehmern, die Aira mit der Beseitigung des Mangels oder der Störung beauftragt hat, den für die Beseitigung erforderlichen Zugang zur Wärmepumpe, dem Grundstück und dem Gebäude, insbesondere zu den technischen Installationen innerhalb des Gebäudes, zu gewähren. Während der Leistungserbringung hat der Kunde einen Stromanschluss (haushaltsübliche Steckdose) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Verletzt der Kunde seine Anzeige-, Zugangs- oder sonstigen Mitwirkungspflichten oder beauftragt er entgegen Ziffer 10.3 Dritte vor Ablauf einer angemessenen Beseitigungsfrist, ist Aira im Rahmen der Garantien insoweit nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, als hierdurch die Feststellung der Ursache des Mangels oder dessen Beseitigung unmöglich gemacht oder erschwert wird oder Kosten oder Umfang der Mängelbeseitigung erhöht werden.
11. Ersatz, Rückerstattung und Altersabzug
11.1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen zum Ersatz, zur Rückerstattung und zum Altersabzug gelten für die Wärmepumpe sowie entsprechend für die übrigen vom Aira All-Inclusive-Plan erfassten Aira-Produkte (insbesondere die Komponenten des Aira Power Systems). Sofern sich innerhalb des Garantiezeitraums ein Sachmangel an der Wärmepumpe zeigt, wird Aira alle Anstrengungen unternehmen den Sachmangel auf eigene Kosten nach eigenem Ermessen durch Reparatur der Wärmepumpe und/oder Austausch einzelner Produktkomponenten zu beseitigen. Sofern Aira eine solche Reparatur nicht möglich ist, wird Aira die Wärmepumpe durch Lieferung einer neuen oder generalüberholten Wärmepumpe ersetzen oder den Kaufpreis für die Wärmepumpe zurückerstatten. Jede Rückerstattung oder jedes Ersatzprodukt unterliegt dabei einem Altersabzug auf der Grundlage des vom Kunden bezahlten Kaufpreises (der „Kaufpreis“). Bei einem neuen Ersatzprodukt hat der Kunde einen Betrag in Höhe des Altersabzugs zu zahlen, wobei der Kunde stattdessen auch die Rückerstattung verlangen kann. Bei der Rückerstattung wird der entsprechende Altersabzug vom Kaufpreis abgezogen.
11.2 Altersabzug
11.2.1 Beginn des Abzugszeitraums
Der Altersabzug beginnt fünf Jahre nach dem Installationsdatum der Wärmepumpe. Beim Aira Power System beginnt der Altersabzug unmittelbar mit dem Installationsdatum.
11.2.2 Abzugssatz
Bei Aira Wärmepumpen wird ab Beginn des sechsten Jahres nach der Installation für jedes weitere volle Jahr ein Abzug von zehn Prozent (10 %) des Kaufpreises vorgenommen. Bei Vaillant Wärmepumpen wird ab Beginn des sechsten Jahres nach der Installation für jedes weitere volle Jahr ein Abzug von zwanzig Prozent (20%) vorgenommen. Beim Aira Power System wird ab dem ersten vollen Jahr nach der Installation für jedes weitere volle Jahr ein Abzug von zehn Prozent (10 %) des Kaufpreises vorgenommen.
11.2.3 Berechnung des Abzugs
Der Abzug wird wie folgt berechnet:
Ersatz-/Rückerstattungswert = Kaufpreis – (10% oder 20% × [Anzahl der vollen Jahre nach fünf Jahren])
Beispiel: Wenn ein Anspruch im 9. Jahr nach der Installation geltend gemacht wird (z. B. 8 Jahre und 9 Monate nach der Installation), beträgt der Altersabschlag 30% (10% × 3 volle Jahre über das 5. Jahr hinaus) für Aira Wärmepumpen oder 60% (20% * 3 volle Jahre über das 5. Jahr hinaus) für Vaillant Wärmepumpen.
Beispiel Aira Power System: Wird ein Anspruch im 5. Jahr nach der Installation geltend gemacht (zum Beispiel 4 Jahre und 9 Monate nach der Installation), beträgt der Altersabzug 40 % (10 % × 4 volle Jahre seit Installation).
Der Gesamtabzug beträgt maximal einhundert Prozent (100%) des Kaufpreises.
12. Keine Verlängerung des maximalen Garantiezeitraums
Der Garantiezeitraum gemäß diesen Bedingungen beträgt maximal 15 Jahre bei der Aira Wärmepumpe und 10 Jahre bei allen übrigen vom Aira All-Inclusive-Plan erfassten Produkten (Vaillant-Wärmepumpe und Aira Power System) ab dem Gefahrenübergang des jeweiligen Produkts unabhängig von späteren Reparaturen, Ersatzleistungen (ganz oder teilweise) oder anderen Maßnahmen, die im Rahmen der Garantien und/oder der Serviceverpflichtung durchgeführt werden. Etwaige gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
13. Abschluss nach Installation
Kunden können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach der Installation der Wärmepumpe den All-Inclusive-Plan abschließen oder sich gegen den Aira All-Inclusive-Plan entscheiden. In diesem Fall behält Aira sich das Recht vor, die Wärmepumpe innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des All-Inclusive-Plans zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem zufriedenstellenden Zustand befindet und gemäß diesen Bedingungen für die Abdeckung berechtigt ist.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Aira oder von Aira autorisierten Vertretern zu angemessenen Zeiten Zugang zu dem Grundstück zu gewähren, in der die Wärmepumpe installiert ist, um diese Prüfung durchzuführen. Aira behält sich vor, dem Kunden die für diese Prüfung tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen; hierzu zählen insbesondere Personal-, Anfahrts- und Materialkosten.
Wenn der Kunde Aira innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung oder zu einem vereinbarten Termin keinen Zugang zur Überprüfung der Wärmepumpe gewährt, behält Aira sich das Recht vor, die Deckung durch den All-Inclusive-Plan bis zum Abschluss der Überprüfung einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden.
Wenn bei der Überprüfung Mängel, Schäden oder andere Probleme festgestellt werden, die die Gültigkeit des All-Inclusive-Plans beeinträchtigen würden, wird Aira den Kunden darüber informieren und nach seinem Ermessen
(a) notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten empfehlen, um die Wärmepumpe in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen (auf Kosten des Kunden, sofern nicht durch andere Vereinbarungen oder gesetzliche Rechte abgedeckt),
(b) diese Bedingungen an den Zustand der Wärmepumpe anpassen oder
(c) den Aira-All-Inclusive-Plan mit sofortiger Wirkung kündigen.
14. Übertragung des All-Inclusive-Plans zu einem neuen Eigentümer
Sofern der Kunde das Eigentum an dem Gebäude, in dem die Wärmepumpe installiert ist, auf einen Dritten überträgt, kann Aira dem Käufer anbieten, den All-Inclusive-Plan des Kunden zu übernehmen. Um dies zu arrangieren, muss der Kunde Aira die Eigentumsübertragung per E-Mail (kontakt@airahome.com) oder Post anzeigen und Aira den Namen und die Kontaktdaten des Käufers (E-Mail und Telefon) mitteilen. Mit der Übermittlung des Namens und der Kontaktdaten des Käufers bestätigt der Käufer, dass er dessen Zustimmung zur Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an uns eingeholt hat.
15. Preis und Zahlungsbedingungen
(15.1) Der All-Inclusive-Plan wird als Abonnementdienst angeboten. Die Laufzeit und der anfängliche Preis für jede Abonnement-Periode sind im Angebot angegeben. Der Preis versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis ist im Voraus unter der Verwendung der vereinbarten Zahlungsmethode zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Preises beginnt grundsätzlich mit Vertragsbeginn. Wird der All-Inclusive-Plan vor Installation der Wärmepumpe abgeschlossen, beginnt das Abonnement und die Zahlungspflicht erst mit dem Tag, an dem die Wärmepumpe gemäß dem Werkvertrag oder einem späteren im Angebot angegebenen Termin installiert wird.
(15.2) Umfasst der All-Inclusive-Plan sowohl eine Wärmepumpe als auch ein Aira Power System, reduziert sich der vereinbarte Abonnementpreis nach Ablauf des Garantiezeitraums für das Aira Power System (10 Jahre ab dessen Installationsdatum) automatisch auf den Preis, der zu diesem Zeitpunkt für einen Aira All-Inclusive-Plan gilt, der ausschließlich die Wärmepumpe abdeckt. Aira wird den Kunden über die Anpassung in Textform informieren.
(15.3) Die vereinbarte Zahlungsmethode ist im Angebot angegeben. Aira bietet dabei von Zeit zu Zeit verschiedene Zahlungsmethoden an. Der Kunde hat Aira Änderungen seiner Zahlungsmethode unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen und kann Aira kontaktieren, wenn er eine andere Zahlungsmethode wählen möchte.
(15.4) Aira ist berechtigt, den Preis für das Abonnement erstmals nach 12 Monaten und einmal jährlich anzupassen, sofern sich die für die Kalkulation maßgeblichen Kostenbestandteile ändern oder es zu einem länger anhalten Anstiegs des Preisniveaus kommt (Inflation). Maßgebliche Kostenbestandteile sind insbesondere Lohnkosten, Kosten für Vorprodukte und Dienstleistungen Dritter, Energiekosten und sonstige betriebsnotwendige Sachkosten. Die Anpassung erfolgt entsprechend der prozentualen Veränderung dieser Kostenbestandteile im Vergleich zum Vorjahr. Für die Entwicklung des Preisniveaus wird der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen. Aira wird dem Kunden eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitteilen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden das Recht zu, das Abonnement innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und einmal jährlich die Herabsetzung des Preises verlangen.
(15.5) Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Aira die gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu.
16. Widerrufsrecht des Kunden
Dem Kunden steht in Bezug auf den All-Inclusive-Plan das nachfolgende Widerrufsrecht zu, sofern der All-Inclusive-Plan im Fernabsatz abgeschlossenen worden ist:
---
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, Telefon: 030 / 30 80 72 36, E-Mail: kontakt@airahome.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.airahome.com/de-de/ über den Widerrufsbutton in der Fußzeile ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt Aira Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Aira Ihnen alle Zahlungen, die Aira von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Aira dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, E-Mail: kontakt@airahome.com:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*))
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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17. Gewährleistung
17.1 Dem Kunden stehen bei Mängeln der Serviceleistungen die gesetzlichen Mängelrechte gegen Aira zu.
17.2 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind jedoch nach Maßgabe von Ziffer 18 beschränkt.
18. Haftung
18.1 Aira haftet (a) bei Übernahme einer Garantie, (b) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, (d) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des All-Inclusive-Plans überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
18.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Aira jedoch auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung von Aira, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Freistellung etc.), ausgeschlossen.
18.4 Soweit die Haftung von Aira nach den vorstehenden Reglungen dieser Ziffer beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Aira.
19. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung
19.1 Der All-Inclusive-Plan wird mit Airas Annahme des Angebots abgeschlossen. Vertragsbeginn ist jedoch an dem Tag, der auf die Abnahme der Wärmepumpe nach Maßgabe des Werkvertrags erfolgt („Vertragsbeginn“).
19.2 Der All-Inclusive-Plan endet automatisch 15 Jahre bzw. 10 Jahre nach Vertragsbeginn, es sei denn er wird vorher nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beendet.
19.3 Der Kunde kann den All-Inclusive-Plan jederzeit zum Ablauf der im Angebot angegebenen Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren, gerechnet ab Vertragsbeginn, kann der Kunde kann den All-Inclusive-Plan mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat ordentlich kündigen.
Beispiel: Vertragsbeginn ist der 01.07.2025, die Mindestvertragslaufzeit geht bis zum 30.06.2027. Eine ordentliche Kündigung ist daher erstmals mit einer Frist von einem (1) Monat zum 30.06.2027 möglich und danach jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat.
19.4 Wenn der Kunde den All-Inclusive-Plan ordentlich kündigt, ist Aira nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen neuen All-Inclusive-Plan für die Wärmepumpe abzuschließen oder dem Kunden generell Serviceleistungen in Bezug auf die Wärmepumpe anzubieten. Nach Vertragsbeendigung kann der Kunde selbstverständlich auch mit einem anderen Anbieter als Aira einen Servicevertrag für die Wärmepumpe abschließen.
19.5 Aira stehen keine ordentlichen Kündigungsrechte zu.
19.6 Das Recht jeder Partei, den All-Inclusive-Plan aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(a) Für jede Partei liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des All-Inclusive-Plans insbesondere vor, wenn der Werkvertrag zwischen den Parteien durch Rücktritt beendet wird.
(b) Für Aira liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde gegen eine Verpflichtung aus diesen Bedingungen in schwerwiegender oder wiederholter Weise verstößt.
(c) Wenn der Kunde den Abonnementpreis nicht rechtzeitig bezahlt, wird der Aira All-Inclusive-Tarif automatisch bis zur Zahlung ausgesetzt. Während einer Aussetzung kommt der Kunde nicht in den Genuss der Serviceverpflichtung und hat keinen Anspruch auf die Garantien. Wenn eine Zahlung mehr als 30 Tage nach Versand einer Zahlungserinnerung durch Aira aussteht, liegt ein wichtiger Grund für Aira vor, das Abonnement für den Aira All-Inclusive-Plan mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
19.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail).
20. Datenschutz
Aira verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Gesetze und den Datenschutzhinweisen. Die aktuellen Datenschutzhinweise von Aira sind unter https://www.airahome.com/de-de/legal/datenschutz abrufbar.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltung; Abtretung
21.1 Die Aufrechnung durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder Gegenansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, ist ausgeschlossen. Dieses Aufrechnungsverbot erfasst nicht etwaige Ansprüche des Kunden, die infolge seines Widerrufs entstehen.
21.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
21.3 Aira ist berechtigt, Ansprüche und Rechte unter den Bedingungen an einen Dritten, insbesondere an eine finanzierende Bank von Aira, abzutreten.
21.4 Im Falle der Abtretung wird Aira den Kunden hierüber sowie über die Kontaktdaten des neuen Gläubigers unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) unterrichten. In der entsprechenden Unterrichtung ist auch das Datum der geplanten Abtretung mitzuteilen. Eine entsprechende Unterrichtung ist allerdings entbehrlich, wenn Aira mit dem Gläubiger vereinbart hat, dass im Verhältnis zum Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung weiterhin allein Aira auftritt.
22. Informationen zu Aira
Aira Home Germany GmbH
Rudolfstraße 17
D-10245 Berlin
Telefon: 030 / 30 80 72 36
E-Mail: kontakt@airahome.com
Sitz: Berlin
Geschäftsführer: Daniel Särefjord
23. Verbraucherstreitbeilegung
Aira ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
24. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für den Kunden gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil der Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen einer Anlage und den Bedingungen, gehen die Bedingungen vor.
25.2 Änderungen oder Ergänzungen des All-Inclusive-Plans bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail); dies gilt entsprechend für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
25.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.