Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aira All-Inclusive-Plan

 

Aira Home Germany GmbH

Version 1.0 / 2025
Gültig ab 1. September 2025

 

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Aira Home Germany GmbH, Rudolfstr. 17, 10245 Berlin („Aira“) und der Kunde haben einen Kaufvertrag hinsichtlich der Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme eines Wärmepumpensystems abgeschlossen („Kaufvertrag“).

1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aira All-Inclusive-Plan (die „Bedingungen“) gelten für den zusätzlich zwischen Aira und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über den Aira All-Inclusive-Plan, der die in Ziffern 4-6 näher beschriebenen Garantien und Dienste durch Aira in Bezug auf die in der Anlage 1 näher beschriebene Wärmepumpe des Kunden enthält (der „All-Inclusive-Plan“).

1.2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

Der Kunde unterbreitet Aira sein Angebot auf Abschluss des All-Inclusive-Plans, indem er das Angebot unterzeichnet und an Aira übermittelt („Angebot“). Aira kann das Angebot annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt. Mit Zugang der Annahme beim Kunden kommt der All-Inclusive-Plan mit dem im Angebot angegebenem Inhalt zwischen Aira und dem Kunden zustande. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Angebots.


1.3) Definitionen

Garantien“ sind die Produktgarantie (siehe Ziffer 4), Komfort-Garantie (siehe Ziffer 5) und Leistungsgarantie (siehe Ziffer 6)

Garantiezeitraum“ ist vorbehaltlich der Aussetzung gemäß diesen Bedingungen der Zeitraum, der bei Abschluss des Aira All-Inclusive-Plans frühestens mit dem Gefahrübergang gemäß dem Kaufvertrag, also nach Abnahme der Wärmepumpe, beginnt und mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte endet: (i) Beendigung oder Ablauf des Aira All-Inclusive-Plans oder (ii) 15 Jahre ab dem Installationsdatum. Für Wärmepumpen des Herstellers Vaillant gilt ein maximaler Zeitraum von 10 Jahren ab dem Installationsdatum

Jahresarbeitszahl“ oder „JAZ“ beschreibt die Effizienz des gesamten Heizsystems über ein Jahr. Die JAZ misst das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme).

Wärmepumpe“ die im Kaufvertrag festgehaltene Wärmepumpe des Kunden, bestehend aus der im Außenbereich aufgestellten Außeneinheit, der im Innenbereich installierten Inneneinheiten, jedoch ohne Thermostate oder Heizkörperventile, für die der Kunde den Aira All-Inclusive-Plan abschließen kann.


2. Aira All-Inclusive-Plan

Der Aira All-Inclusive-Plan enthält die folgenden Garantien und Dienste:

(a) Produktgarantie (siehe Ziffer 4);

(b) Komfort-Garantie (siehe Ziffer 5);

(c) Leistungsgarantie (siehe Ziffer 6);

(d) Serviceverpflichtung (siehe Ziffer 7);

(e) Aira Intelligence Premium Funktionen (siehe Ziffer 8).

Die Garantien unterliegen einem Altersabzug und sind daher auf den Zeitwert beschränkt. Im Falle einer Entschädigung aufgrund einer Garantie kann es daher sein, dass der Kunde nicht den vollen Kaufpreis der Wärmepumpe erhält. Einzelheiten sind hierzu in Ziffer 11 geregelt.


3. Keine Einschränkung der Mängelrechte


Der Servicevertrag lässt die Mängelrechte des Kunden gegenüber Aira unter dem Kaufvertrag und aus dem Gesetz unberührt. Diese werden durch den Servicevertrag nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich und kostenfrei innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Aira geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Mängelrechte umfassen dabei insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorgaben, die Einzelheiten zu den Mängelrechten des Kunden aus dem Kaufvertrag ergeben sich aus dem Kaufvertrag.

 


4. Produktgarantie

Aira garantiert, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums frei von Sachmängeln ist. Dies schließt auch weitere von Aira installierte Komponenten wie Heizkörper, Elektrik, Anschlusspunkte an das Bestandssystem sowie Installationsmaterial und -arbeiten ein. Ausgenommen sind Thermostate, Heizkörperventile und alle vor dem Einbau der Wärmepumpe installierten Komponenten. Ein Sachmangel ist dabei nicht bei normaler Abnutzung anzunehmen.


5. Komfort-Garantie

Insbesondere garantiert Aira, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums in der Lage ist, die Innentemperatur eines jeden Raums im Gebäude, der mit Heizkörpern ausgestattet ist und dadurch beheizt wird, bei den folgenden Mindestinnentemperaturen zu halten:
 

Raum Temp. (˚C)
Wohnzimmer20
Esszimmer20
Wohnschlafzimmer20
Schlafzimmer20
Flur und Treppenabsatz18
Küche20
Badezimmer24
Toilette18
Kellerräume 16


Die Komfort-Garantie gilt dabei nicht als verletzt, wenn die Wärmepumpe aufgrund eines der nachfolgenden Umstände nicht in der Lage ist, die oben genannten Innentemperaturen eines Raums im Gebäude, der mit Heizkörpern ausgestattet ist und dadurch beheizt wird, zu halten:

  • der betroffene Raum ist nicht mit Heizkörpern in derjenigen Größe ausgestattet, die Aira dem Kunden empfohlen hat; oder
     
  • die Außentemperatur an dem Ort des Gebäudes, in dem die Wärmepumpe installiert worden ist, fällt unterhalb der niedrigsten zu erwartenden Temperatur, die im Kaufvertrag angegeben ist.

 


6. Leistungsgarantie


Aira garantiert, dass die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,4 bei einer Vorlauftemperatur von 45℃ und von mindestens 3,0 bei einer Vorlauftemperatur von 55℃ aufweist, wobei Folgendes gilt:

(f) Die Leistungsgarantie gilt für den Heizwirkungsgrad der Wärmepumpe im Raumheizungsmodus und schließt die Warmwasserbereitung sowie alle nicht mit der Heizung zusammenhängenden Aktivitäten der Luft-Wasser-Wärmepumpe (wie z. B. das Abtauen des Außengeräts oder die Kühlfunktion in Kombination mit z. B. einem Gebläsekonvektor) aus.

(g) Die Jahresarbeitszahl von 3,4 bezieht sich auf einen „Gesamtwirkungsgrad“. Die Leistungsgarantie verspricht daher nicht, dass der Gesamtwirkungsgrad jederzeit erreicht wird, da dieser von vielen Faktoren beeinflusst werden kann. Sie ist jedoch so zu verstehen, dass während eines Zeitraums von 365 Tagen (eine gesamte Heizperiode) innerhalb des Garantiezeitraums keine wiederkehrenden oder anhaltenden erheblichen Ausfälle auftreten, die den Gesamtwirkungsgrad beeinträchtigen.

(h) Die Leistungsgarantie setzt voraus und geht davon aus, dass (i) die Wärmepumpe gemäß dem von Aira empfohlenen Betriebsplan/der empfohlenen Regelungsstrategie betrieben wird, (ii) die Wärmepumpe nicht so konfiguriert ist, dass sie Innentemperaturen aufrechterhält, die die in Ziffer 5 (Komfort-Garantie) angegebenen Mindesttemperaturen erheblich überschreiten, und (iii) die Außentemperatur nicht unter die im Kaufvertrag aufgeführten niedrigsten erwarteten Temperaturen fällt. Insbesondere bei häufigen und/oder starken Temperaturschwankungen erlischt die Leistungsgarantie.

(i) Die Leistungsgarantie erlischt, wenn das mechanische Belüftungssystem der Immobilie auf übermäßig hohe Luftwechselraten eingestellt ist, was zu erhöhten Wärmeverlusten und einer verminderten Effizienz der Wärmepumpe führt.

(j) Die Leistungsgarantie erlischt, wenn Türen oder Fenster über einen längeren Zeitraum offenstehen, was zu erhöhten Wärmeverlusten und einer verminderten Effizienz der Wärmepumpe führt.

(k) Die gesamte Raumheizungsleistung wird von uns über unser Fernüberwachungssystem überwacht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine stabile und funktionsfähige WLAN-Internetverbindung aufrechtzuerhalten, damit die Wärmepumpe verbunden bleibt. Die Leistungsgarantie wird für den Zeitraum ausgesetzt, in dem die Wärmepumpe vom Internet getrennt ist oder häufige Verbindungsunterbrechungen auftreten. 

(l) Der Kunde ist verpflichtet, einen funktionsfähigen und angemessenen Stromanschluss aufrechtzuerhalten. Längere Stromausfälle sowie Zeiträume nach solchen Ausfällen, die ein längeres Wiederaufheizen der Immobilie erfordern, sind von der Leistungsgarantie ausgeschlossen.

(m) Die Leistungsgarantie setzt ein angeschlossenes Aira-Thermostat (oder ein alternatives Gerät von Aira) voraus, das an der von uns installierten Stelle verbleiben muss. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Batterien des Thermostats (oder eines alternativen Geräts) bei Bedarf zu ersetzen.


7. Serviceverpflichtung


Wir übernehmen die kontinuierliche Fernüberwachung Ihrer Luftwärmepumpe und beheben alle Probleme oder Störungen, die aus der Ferne behoben werden können. Zusätzlich zu unserer Verpflichtung, alle Mängel oder Störungen zu beheben, die unter die Garantien fallen, vereinbaren wir (falls erforderlich) Servicetermine zur Behebung kleinerer Probleme im Rahmen der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung.

Wenn seit dem letzten Service-, Reparatur- oder Wartungsbesuch mindestens zwei Jahre vergangen sind – oder seit dem Installationsdatum der Wärmepumpe, falls noch kein solcher Besuch stattgefunden hat –, hat der Kunde Anspruch auf einen Wartungs- und Servicebesuch durch einen Aira Servicetechniker ohne zusätzliche Kosten. Wenn der Kunde einen vereinbarten Besuch weniger als 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder verschiebt, behält Aira sich das Recht vor, dem Kunden den Ersatzbesuch zu Airas Standardtarifen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht zu Hause ist oder keinen Zugang zu seinem Grundstück und der Wärmepumpe gewährt. Dem Kunden werden alle Untersuchungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Arbeitsaufwand, Anfahrtskosten und Materialkosten) in Rechnung gestellt, die sich auf Umständen begründen, die auf Ausschlussgründe nach Ziffer 9 zurückzuführen sind.


8. Aira Intelligence Premium Funktionen

Der Aira All-Inclusive-Plan umfasst den Zugang zu den Premium-Funktionen von Aira Intelligence über die Aira-App, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, regelmäßiger Updates und etwaiger zusätzlicher Bedingungen, die von Zeit zu Zeit gelten können.


9. Ausnahmen von den Garantien und der Serviceverpflichtung

9.1 Die Garantien gelten nur für den Garantiezeitraum. Die Serviceverpflichtung beschränkt sich auf regelmäßige Wartung und Instandhaltung und umfasst keine wesentlichen Reparatur- oder Austauscharbeiten.

9.2 Die Garantien und die Serviceverpflichtung umfassen nicht die Beseitigung von Störungen, Sachmängeln oder Problemen, die durch einen der nachfolgenden Umstände verursacht worden sind („Ausschlussgründe“):

( ) Nichtbeachtung der in der Produktdokumentation enthaltenen Wartungs- und Pflegehinweise (z.B. kein Austausch von Filtern);

(a) Unsachgemäßer Gebrauch der Wärmepumpe (z.B. entgegen der in der Produktdokumentation enthaltenen Bedienungsanleitung);

(b) Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen;

(c) Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte (z.B. bei Vandalismus);

(d) Beschädigung der Wärmepumpe durch Tiere (z.B. Vögel), durch den Absturz oder Anprall eines Flugzeugs, durch Fahrzeuganprall oder durch andere Objekte oder Ereignisse, auf welche Aira keinen Einfluss hat und die Aira nicht zu verantworten hat;

(e) Änderungen oder Manipulationen der Wärmepumpe;

(f) Beschädigung der Wärmepumpe durch Mängel anderer, nicht von Aira gelieferter Gegenstände und Mängel an einem bereits vorhandenem System oder anderen Komponenten (z. B. Kabel, Rohre, Heizkörper, Thermostate, elektrische Systeme, etc.);

(g) Verlegung der Wärmepumpe (oder Teile davon) oder Zubehörteile und Komponenten (z. B. Heizkörper oder Aira Thermostate) an einen anderen Standort als den Standort der ursprünglichen Installation, soweit keine vorherige schriftliche Genehmigung durch Aira erfolgt ist;

(h) Verdampfer an der Rückseite der Wärmepumpe ist nicht durch eine Wand oder ähnliche windschützende Struktur mit maximal einem Meter Abstand zur Wärmepumpe geschützt – eine andere Positionierung, z.B. freistehend, hat erheblichen Einfluss auf die Effizienz des Systems;

(i) Unbefugte Reparaturarbeiten an der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte;

(j) Kombination der Wärmepumpe mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit der Wärmepumpe vorgesehen sind;

(k) Jegliche Erweiterung oder Veränderung des Gebäudes (dies umfasst insbesondere die Erweiterung des Gebäudes um einen zusätzlichen Raum sowie das Hinzufügen, Entfernen oder Ersetzen von Wänden, Fenstern, Türen, Isolierungen, Decken oder anderen Elementen, die zu einer Änderung der Umstände seit der Installation der Wärmepumpe führen, wie z.B. erhöhter Wärmeverlust des Gebäudes) oder der Wand oder ähnlichen Struktur, die den Verdampfer an der Rückseite der Wärmepumpe vor Wind schützt;

(l) Verwendung eines eigenen Trinkwasserbrunnes für die Wärmepumpe, insofern das Wasser die folgenden Mindestanforderungen unterschreitet:

  • Gehalt an Chloridionen ≤ 300 ppm (300mg/l)
  • PH-Wert: 6-8
  • Keine Verunreinigung durch Ammoniak
  • Wasserdruck: 1,0-1,8 bar.

Sofern einer der in Ziffer 9.2 genannten Ausschlussgründe vorliegt, ist Aira insbesondere nicht zu einer kostenfreien Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 4 verpflichtet. Aira wird den Kunden in diesem Fall hierüber informieren und dem Kunden anbieten, den entsprechenden Sachmangel gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung zu beseitigen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Die Garantien begründen für Aira keine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung. Aira haftet bei Verletzung einer Pflicht aus den Garantien nur bei Verschulden auf Schadensersatz. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall jedoch nach Maßgabe von Ziffer 18 beschränkt.

9.3 Neben den in den Ziffern 4-6 genannten Ansprüchen und Rechten stehen dem Kunden bei einem Sachmangel keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Aira aus den Garantien zu.

9.4 Der räumliche Geltungsbereich der Garantien ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.


10. Meldung und Bearbeitung von Mängeln und Störungen

Wenn die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums etwa aufgrund eines Sachmangels nicht ordnungsgemäß funktioniert, hat der Kunde dies Aira unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach seiner Entdeckung per E-Mail (kontakt@airahome.com) oder telefonisch (030 / 30 80 72 36) anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht fristgerecht, ist der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung nach Maßgabe von Ziffer 4 in Bezug auf diesen Sachmangel ausgeschlossen, es sei denn der Kunde hat die nicht fristgerechte Mängelanzeige nicht zu vertreten.

10.1 Aira wird den Kunden kontaktieren, um die Wärmepumpe während des Garantiezeitraums zu überprüfen, wenn Aira Grund zu der Annahme haben sollte, dass ein Problem oder Mangel vorliegt.

10.2 Die Beseitigung des Mangels oder der Störung erfolgt nach eigenem Ermessen von Aira durch Reparatur oder den Austausch der Wärmepumpe oder einzelner defekter Produktkomponenten. Diese erfolgt beim Kunden vor Ort durch Aira oder durch einen Dritten, den Aira mit der entsprechenden Beseitigung beauftragt hat. Den Termin für die Mängelbeseitigung stimmen Aira und der Kunde individuell ab.

10.3 Der Kunde hat Aira sowie etwaigen Subunternehmern, die Aira mit der Beseitigung des Mangels oder der Störung beauftragt hat, den für die Beseitigung erforderlichen Zugang zur Wärmepumpe, dem Grundstück und dem Gebäude, insbesondere zu den technischen Installationen innerhalb des Gebäudes, zu gewähren. Während der Leistungserbringung hat der Kunde einen Stromanschluss (haushaltsübliche Steckdose) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

10.4 Wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, führt dies zum Ausschluss der Garantien und Serviceverpflichtung.


11. Ersatz, Rückerstattung und Altersabzug

11.1 Allgemeines
Sofern sich innerhalb des Garantiezeitraums ein Sachmangel an der Wärmepumpe zeigt, wird Aira alle Anstrengungen unternehmen den Sachmangel auf eigene Kosten nach eigenem Ermessen durch Reparatur der Wärmepumpe und/oder Austausch einzelner Produktkomponenten zu beseitigen. Sofern Aira eine solche Reparatur nicht möglich ist, wird Aira die Wärmepumpe durch Lieferung einer neuen oder generalüberholten Wärmepumpe ersetzen oder den Kaufpreis für die Wärmepumpe zurückerstatten. Jede Rückerstattung oder jedes Ersatzprodukt unterliegt dabei einem Altersabzug auf der Grundlage des vom Kunden bezahlten Kaufpreises (der „Kaufpreis“). Bei einem neuen Ersatzprodukt hat der Kunde einen Betrag in Höhe des Altersabzugs zu zahlen, wobei der Kunde stattdessen auch die Rückerstattung verlangen kann. Bei der Rückerstattung wird der entsprechende Altersabzug vom Kaufpreis abgezogen.

11.2 Altersabzug

11.2.1 Beginn des Abzugszeitraums
Der Altersabzug beginnt fünf Jahre nach dem Installationsdatum der Wärmepumpe.

11.2.2 Abzugssatz
Ab Beginn des sechsten Jahres nach der Installation wird für jedes weitere volle Jahr ein Abzug von zehn Prozent (10 %) des Kaufpreises vorgenommen.

11.2.3 Berechnung des Abzugs
Der Abzug wird wie folgt berechnet:

Ersatz-/Rückerstattungswert = Kaufpreis – (10% × [Anzahl der vollen Jahre nach fünf Jahren])

Beispiel: Wenn ein Anspruch im 9. Jahr nach der Installation geltend gemacht wird (z. B. 8 Jahre und 9 Monate nach der Installation), beträgt der Altersabschlag 30% (10% × 3 volle Jahre über das 5. Jahr hinaus).

Der Gesamtabzug beträgt maximal einhundert Prozent (100%) des Kaufpreises.

 


12. Keine Verlängerung des maximalen Garantiezeitraums


Der Garantiezeitraum gemäß diesen Bedingungen beträgt maximal 15 Jahre bei Aira Wärmepumpen bzw. 10 Jahre bei Vaillant Wärmepumpen ab dem Gefahrenübergang der Wärmepumpe unabhängig von späteren Reparaturen, Ersatzleistungen (ganz oder teilweise) oder anderen Maßnahmen, die im Rahmen der Garantien und/oder der Serviceverpflichtung durchgeführt werden. Etwaige gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.


13. Abschluss nach Installation

Kunden können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach der Installation der Wärmepumpe den All-Inclusive-Plan abschließen oder sich gegen den Aira All-Inclusive-Plan entscheiden. In diesem Fall behält Aira sich das Recht vor, die Wärmepumpe innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des All-Inclusive-Plans zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem zufriedenstellenden Zustand befindet und gemäß diesen Bedingungen für die Abdeckung berechtigt ist.


Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Aira oder von Aira autorisierten Vertretern zu angemessenen Zeiten Zugang zu dem Grundstück zu gewähren, in der die Wärmepumpe installiert ist, um diese Prüfung durchzuführen.

Wenn der Kunde Aira innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung oder zu einem vereinbarten Termin keinen Zugang zur Überprüfung der Wärmepumpe gewährt, behält Aira sich das Recht vor, die Deckung durch den All-Inclusive-Plan bis zum Abschluss der Überprüfung einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden.

Wenn bei der Überprüfung Mängel, Schäden oder andere Probleme festgestellt werden, die die Gültigkeit des All-Inclusive-Plans beeinträchtigen würden, wird Aira den Kunden darüber informieren und nach seinem Ermessen

( ) notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten empfehlen, um die Luftwärmepumpe in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen (auf Kosten des Kunden, sofern nicht durch andere Vereinbarungen oder gesetzliche Rechte abgedeckt),

(a) diese Bedingungen an den Zustand der Wärmepumpe anpassen oder

(b) den Aira-All-Inclusive-Plan mit sofortiger Wirkung kündigen.

 


14. Übertragung des All-Inclusive-Plans zu einem neuen Eigentümer

Sofern der Kunde das Eigentum an dem Gebäude, in dem die Wärmepumpe installiert ist, auf einen Dritten überträgt, kann Aira dem Käufer anbieten, den All-Inclusive-Plan des Kunden zu übernehmen. Um dies zu arrangieren, muss der Kunde Aira die Eigentumsübertragung per E-Mail (kontakt@airahome.com) oder Post anzeigen und Aira den Namen und die Kontaktdaten des Käufers (E-Mail und Telefon) mitteilen. Mit der Übermittlung des Namens und der Kontaktdaten des Käufers bestätigt der Käufer, dass er dessen Zustimmung zur Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an uns eingeholt hat.


15. Preis und Zahlungsbedingungen

Der All-Inclusive-Plan wird als Abonnementdienst angeboten. Die Laufzeit und der anfängliche Preis für jede Abonnement-Periode sind im Angebot angegeben. Der Preis versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis ist im Voraus unter der Verwendung der vereinbarten Zahlungsmethode zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung des Preises beginnt grundsätzlich mit Vertragsbeginn. Wird der All-Inclusive-Plan vor Installation der Wärmepumpe abgeschlossen, beginnt das Abonnement und die Zahlungspflicht erst mit dem Tag, an dem die Wärmepumpe gemäß dem Kaufvertrag oder einem späteren im Angebot angegebenen Termin installiert wird.

Die vereinbarte Zahlungsmethode ist im Angebot angegeben. Aira bietet dabei von Zeit zu Zeit verschiedene Zahlungsmethoden an. Der Kunde hat Aira Änderungen seiner Zahlungsmethode unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen und kann Aira kontaktieren, wenn er eine andere Zahlungsmethode wählen möchte.

Aira ist berechtigt, den Preis für das Abonnement erstmals nach 12 Monaten und einmal jährlich anzupassen, sofern sich die für die Kalkulation maßgeblichen Kostenbestandteile ändern oder es zu einem länger anhalten Anstiegs des Preisniveaus kommt (Inflation). Maßgebliche Kostenbestandteile sind insbesondere Lohnkosten, Kosten für Vorprodukte und Dienstleistungen Dritter, Energiekosten und sonstige betriebsnotwendige Sachkosten. Die Anpassung erfolgt entsprechend der prozentualen Veränderung dieser Kostenbestandteile im Vergleich zum Vorjahr. Für die Entwicklung des Preisniveaus wird der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) herangezogen. Aira wird dem Kunden eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitteilen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden das Recht zu, das Abonnement innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und einmal jährlich die Herabsetzung des Preises verlangen.

15.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Aira die gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu.

 


16. Widerrufsrecht des Kunden


Dem Kunden steht in Bezug auf den All-Inclusive-Plan das nachfolgende Widerrufsrecht zu, sofern der All-Inclusive-Plan im Fernabsatz abgeschlossenen worden ist:


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, Telefon: 030 / 30 80 72 36, E-Mail: kontakt@airahome.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Aira Home Germany GmbH, Rudolfstraße 17, 10245 Berlin, E-Mail: kontakt@airahome.com:
     
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*))
     
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
     
  • Name des/der Verbraucher(s)
     
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
     
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
     
  • Datum

     

_______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
 



 

17. Gewährleistung

17.1 Dem Kunden stehen bei Mängeln der Serviceleistungen die gesetzlichen Mängelrechte gegen Aira zu.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind jedoch nach Maßgabe von Ziffer 18 beschränkt.

 


18. Haftung

Aira haftet (a) bei Übernahme einer Garantie, (b) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, (d) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Servicevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

18.1 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Aira jedoch auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Aira, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Freistellung etc.), ausgeschlossen.

18.3 Soweit die Haftung von Aira nach den vorstehenden Reglungen dieser Ziffer beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Aira.




19. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung

19.1 Der All-Inclusive-Plan wird mit Airas Annahme des Angebots abgeschlossen. Vertragsbeginn ist jedoch an dem Tag, der auf die Abnahme der Wärmepumpe nach Maßgabe des Kaufvertrags erfolgt („Vertragsbeginn“).

Der All-Inclusive-Plan endet automatisch 15 Jahre bzw. 10 Jahre nach Vertragsbeginn, es sei denn er wird vorher nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beendet.

Der Kunde kann den All-Inclusive-Plan jederzeit zum Ablauf der im Angebot angegebenen Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren, gerechnet ab Vertragsbeginn, kann der Kunde kann den All-Inclusive-Plan mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat ordentlich kündigen.

Beispiel: Vertragsbeginn ist der 01.07.2025, die Mindestvertragslaufzeit geht bis zum 30.06.2027. Eine ordentliche Kündigung ist daher erstmals mit einer Frist von einem (1) Monat zum 30.06.2027 möglich und danach jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat.

19.2 Wenn der Kunde den All-Inclusive-Plan ordentlich kündigt, ist Aira nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen neuen All-Inclusive-Plan für die Wärmepumpe abzuschließen oder dem Kunden generell Serviceleistungen in Bezug auf die Wärmepumpe anzubieten. Nach Vertragsbeendigung kann der Kunde selbstverständlich auch mit einem anderen Anbieter als Aira einen Servicevertrag für die Wärmepumpe abschließen.
Aira stehen keine ordentlichen Kündigungsrechte zu.

19.3 Das Recht jeder Partei, den All-Inclusive-Plan aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 

( ) Für jede Partei liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Servicevertrags insbesondere vor, wenn der Kaufvertrag zwischen den Parteien durch Rücktritt beendet wird.

(a) Für Aira liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde gegen eine Verpflichtung aus diesen Bedingungen in schwerwiegender oder wiederholter Weise verstößt.

(b) Wenn der Kunde den Abonnementpreis nicht rechtzeitig bezahlt, wird der Aira All-Inclusive-Tarif automatisch bis zur Zahlung ausgesetzt. Während einer Aussetzung kommt der Kunde nicht in den Genuss der Serviceverpflichtung und hat keinen Anspruch auf die Garantien. Wenn eine Zahlung mehr als 30 Tage nach Versand einer Zahlungserinnerung durch Aira aussteht, liegt ein wichtiger Grund für Aira vor, das Abonnement für den Aira All-Inclusive-Plan mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

19.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E-Mail).



20. Datenschutz


Aira verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Gesetze und den Datenschutzhinweisen. Die aktuellen Datenschutzhinweise von Aira sind unter https://www.airahome.com/de-de/legal/datenschutz abrufbar.



21. Aufrechnung und Zurückbehaltung; Abtretung

21.1 Die Aufrechnung durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder Gegenansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, ist ausgeschlossen. Dieses Aufrechnungsverbot erfasst nicht etwaige Ansprüche des Kunden, die infolge seines Widerrufs entstehen.

21.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Aira ist berechtigt, Ansprüche und Rechte unter den Bedingungen an einen Dritten, insbesondere an eine finanzierende Bank von Aira, abzutreten.
21.3 Im Falle der Abtretung wird Aira den Kunden hierüber sowie über die Kontaktdaten des neuen Gläubigers unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) unterrichten. In der entsprechenden Unterrichtung ist auch das Datum der geplanten Abtretung mitzuteilen. Eine entsprechende Unterrichtung ist allerdings entbehrlich, wenn Aira mit dem Gläubiger vereinbart hat, dass im Verhältnis zum Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung weiterhin allein Aira auftritt.
 


22. Informationen zu Aira

Aira Home Germany GmbH
Rudolfstraße 17
D-10245 Berlin

Telefon: 030 / 30 80 72 36
E-Mail: kontakt@airahome.com
Sitz: Berlin
Geschäftsführer: Daniel Särefjord
 


23. Verbraucherstreitbeilegung

Aira ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.


24. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für den Kunden gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar.


25. Schlussbestimmungen

25.1 Die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil der Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen einer Anlage und den Bedingungen, gehen die Bedingungen vor.

25.2 Änderungen oder Ergänzungen des Servicevertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail); dies gilt entsprechend für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.