1. September 2025Veröffentlicht am 18. September 2023

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Alles, was du zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wissen musst: Von Fristen bis Fördermöglichkeiten

Person sitzt vor einer Informationsbroschüre und hält einen Stift in der Hand

Am 8. September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Seit 2024 ist es in Kraft getreten. Der Fahrplan der Bundesregierung, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu beschleunigen, steht fest: Bis 2045 soll Deutschland nämlich klimaneutral heizen. Was das konkret für dich bedeutet, schlüsseln wir in diesem Beitrag auf. Lies weiter, um mehr über Kosten, Fristen und Fördermöglichkeiten zu erfahren und darüber, wie dir der Rundum-Service von Aira beim Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung helfen kann. Klicke hier, um deine persönlichen Einsparungen für dein Zuhause zu berechnen.

Hintergrund des GEG – und warum du schon jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen solltest

In Deutschland werden rund drei Viertel aller Heizungen mit Gas oder Öl betrieben. Ihr Verbrauch macht ein Drittel des gesamten deutschen fossilen Energieverbrauchs aus. Vor dem Hintergrund des unaufhaltsamen Klimawandels und steigender CO₂ -Preise – fossile Energien werden immer teurer – wurde das GEG verabschiedet. Mit Hilfe der Gesetzesnovelle soll die Wärmewende bis 2045 zügig vorangetrieben werden. Zusätzlich sollen auch finanzielle Förderungen den Umstieg auf nachhaltige Energietechnologien attraktiver machen, denn dieser gelingt nicht ohne Investitionen. Doch diese lohnen sich. Denn mit einer Wärmepumpe kannst du deine Energiekosten um bis zu 40% und deine CO₂-Emissionen um bis zu 100% senken. Entscheidest du dich also, deiner Öl- oder Gasheizung den Rücken zu kehren, schonst du nicht nur deinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

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Wie die Kommunale Wärmeplanung und das GEG zusammenhängen

Das GEG hängt zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Regelungen zur Wärmeplanung sollen Bürger:innen in ihren Regionen bei der Entscheidung über ihre Energieversorgung unterstützen. Ziel ist es, dass alle Bürger:innen wissen, ob ihr Haus zukünftig mit Nah- oder Fernwärme beheizt werden kann. Hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten zum Thema Wärmeplanung und GEG: 

  • Alle Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen diese bis zum 30. Juni 2026 einreichen.  
  • Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, greift das GEG (d.h. die Regelung, dass mit mindestens 65% erneuerbarer Energie geheizt werden muss). 
  • Solange keine kommunaler Wärmeplan vorliegt, dürfen Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden (diese müssen aber wasserstofftauglich sein). 

Wie Hauseigentümer:innen nun auf das GEG reagieren müssen, ist also durch die Kommunen geregelt. Dabei werden Neubauten und Bestandsgebäude jedoch unterschiedlich bewertet – das wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt: 

  • Was gilt für Neubauten? 
    In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wärmenetze, Kombination von Wärmepumpen und Gas). Für Neubauten in Baulücken gelten längere Umstellungsfristen.  
  • Was gilt für Bestandsgebäude? 
    Für bestehende Heizungen sieht das neue GEG vor, dass diese weiter betrieben werden dürfen. Geht eine Gas- oder Ölheizung kaputt, darf sie repariert werden. Ist eine solche Heizung irreparabel, können Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen greifen.

Von welchen Förderungen kannst du profitieren?

Derzeit gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien maximal 70% Zuschuss bis zu einer Summe von 30.000 Euro. Das bedeutet eine maximale Förderung von 21.000€. Die Förderung neuer Heizungen ist allerdings nicht im GEG, sondern in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) geregelt. Die Gesamtfördersumme setzt sich wie folgt zusammen: 30% Grundförderung für eine Wärmepumpe + 5% Effizienzbonus (Nutzung eines nachhaltigen Kältemittels, wie beispielsweise R290), 20% Geschwindigkeitsbonus (bis 2028, danach alle zwei Jahre 3% weniger) + 30% extra für Haushalte mit gemeinsamem Nettoeinkommen von unter 40.000€. Das bedeutet eine Standardförderung von 35% und eine maximale Förderung von 70%, d.h. ein Zuschuss von 15.000€ (bei 50%) oder 21.000€ (bei 70%). Klicke hier, um dich zu deinen individuellen Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.

Warum sich der (kurzfristige) Wechsel mit Aira lohnt

Das GEG sieht vor, dass bis 2045 alle Haushalte klimaneutral heizen müssen. Bis dahin sind es zwar noch 22 Jahre, doch wenn du dich jetzt oder in den nächsten Jahren entscheidest, eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, musst du möglicherweise eine funktionsfähige Heizung ausbauen. Die Kosten- und Energieeinsparungen durch Wärmepumpen wurden bereits erwähnt. Es spricht also einiges für einen kurzfristigen Wechsel und mit Hilfe von Aira wird dieser tatsächlich sehr kurzfristig erfolgen. Denn von der Auftragsbestätigung bis zur Installation verbauen wir dir deine Wärmepumpe in wenigen Wochen. Du musst also keine lästigen Wartezeiten in Kauf nehmen. Und auch beim Papierkram unterstützen wir dich: unsere erfahrenen Expert:innen sichern dir deinen Förderbetrag. Da sich gesetzliche Regelungen laufend ändern und weitere Anpassungen bereits geplant sind, empfehlen wir, die aktuell besonders attraktiven Fördermittel zeitnah zu nutzen.

Erfahre mehr über die Kosten für Wärmepumpen.

Kontakt mit unseren Clean-Energie-Expert:innen aufzunehmen und dich zum Umstieg auf eine Wärmepumpe von Aira beraten zu lassen. 

 

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