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18 September 2023
4 Minuten lesen

Alles, was du zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wissen musst: Von Fristen bis Fördermöglichkeiten

Person sitzt vor einer Informationsbroschüre und hält einen Stift in der Hand

Geschrieben von:

Victoria Kuo
Victoria Kuo Copywriting & Communication Manager
Wie viel kann ich sparen?

Am 8. September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Ab 2024 tritt es in Kraft. Nachdem in den letzten Monaten viel darüber diskutiert wurde – vielleicht auch bei dir am Abendbrottisch – steht nun der Fahrplan der Bundesregierung, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu beschleunigen: Bis 2045 soll Deutschland nämlich klimaneutral heizen. Was das konkret für dich bedeutet, schlüsseln wir in diesem Beitrag auf. Lies weiter, um mehr über Kosten, Fristen und Fördermöglichkeiten zu erfahren und darüber, wie dir der Rundum-Service von Aira beim Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung helfen kann. Klicke hier, um deine persönlichen Einsparungen für dein Zuhause zu berechnen.

Hintergrund des GEG – und warum du schon jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen solltest

In Deutschland werden rund drei Viertel aller Heizungen mit Gas oder Öl betrieben. Ihr Verbrauch macht ein Drittel des gesamten deutschen fossilen Energieverbrauchs aus. Vor dem Hintergrund des unaufhaltsamen Klimawandels und steigender CO₂ -Preise – fossile Energien werden immer teurer – wurde das GEG verabschiedet. Mit Hilfe der Gesetzesnovelle soll die Wärmewende bis 2045 zügig vorangetrieben werden. Zusätzlich sollen auch finanzielle Förderungen den Umstieg auf nachhaltige Energietechnologien attraktiver machen, denn dieser gelingt nicht ohne Investitionen. Doch diese lohnen sich. Denn mit einer Wärmepumpe kannst du deine Energiekosten um bis zu 40% und deine CO₂-Emissionen um bis zu 100% senken. Entscheidest du dich also, deiner Öl- oder Gasheizung den Rücken zu kehren, schonst du nicht nur deinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

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Wie die Kommunale Wärmeplanung und das GEG zusammenhängen

Das GEG hängt zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung. Die Regelungen zur Wärmeplanung sollen Bürger:innen in ihren Regionen bei der Entscheidung über ihre Energieversorgung unterstützen. Ziel ist es, dass alle Bürger:innen wissen, ob ihr Haus zukünftig mit Nah- oder Fernwärme beheizt werden kann. Hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten zum Thema Wärmeplanung und GEG: 

  • Alle Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen diese bis zum 30. Juni 2026 einreichen.  
  • Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, greift das GEG (d.h. die Regelung, dass mit mindestens 65% erneuerbarer Energie geheizt werden muss). 
  • Solange keine kommunaler Wärmeplan vorliegt, dürfen Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden (diese müssen aber wasserstofftauglich sein). 

Wie Hauseigentümer:innen nun auf das GEG reagieren müssen, ist also durch die Kommunen geregelt. Dabei werden Neubauten und Bestandsgebäude jedoch unterschiedlich bewertet – das wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt: 

  • Was gilt für Neubauten? 
    In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden (z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wärmenetze, Kombination von Wärmepumpen und Gas). Für Neubauten in Baulücken gelten längere Umstellungsfristen.  
  • Was gilt für Bestandsgebäude? 
    Für bestehende Heizungen sieht das neue GEG vor, dass diese weiter betrieben werden dürfen. Geht eine Gas- oder Ölheizung kaputt, darf sie repariert werden. Ist eine solche Heizung irreparabel, können Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen greifen.

Von welchen Förderungen kannst du profitieren?

Derzeit gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien maximal 40% Zuschuss bis zu einer Summe von 60.000 Euro. Das bedeutet eine maximale Förderung von 24.000€. Die Förderung neuer Heizungen ist allerdings nicht im GEG, sondern in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) geregelt. Das BEG wird aktuell überarbeitet, eine endgültige Fassung wird gegen Ende des Jahres erwartet. Momentan ist jedoch für 2024 vorgesehen, dass es eine Absenkung der förderfähigen Kosten von 60.000€ auf 30.000€ pro Wohneinheit vorgesehen. Jedoch steigt der prozentuale Anteil an der Gesamtfördersumme. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 30% Grundförderung für eine Wärmepumpe + 20% Geschwindigkeitsbonus (bis 2028, danach alle zwei Jahre 3% weniger) + 30% extra für Haushalte mit gemeinsamem Nettoeinkommen von unter 40.000€. Das bedeutet eine Standardförderung von 50% und eine maximale Förderung von 70%, d.h. ein Zuschuss von 15.000€ (bei 50%) oder 21.000€ (bei 70%). Klicke hier, um dich zu deinen individuellen Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.

Warum sich der (kurzfristige) Wechsel mit Aira lohnt

Das GEG sieht vor, dass bis 2045 alle Haushalte klimaneutral heizen müssen. Bis dahin sind es zwar noch 22 Jahre, doch wenn du dich jetzt oder in den nächsten Jahren entscheidest, eine Öl- oder Gasheizung einzubauen, musst du möglicherweise eine funktionsfähige Heizung ausbauen. Die Kosten- und Energieeinsparungen durch Wärmepumpen wurden bereits erwähnt. Es spricht also einiges für einen kurzfristigen Wechsel und mit Hilfe von Aira wird dieser tatsächlich sehr kurzfristig erfolgen. Denn von der Auftragsbestätigung bis zur Installation verbauen wir dir deine Wärmepumpe in weniger als 30 Tagen. Du musst also keine lästigen Wartezeiten in Kauf nehmen. Und auch der Papierkram wird dir komplett abgenommen: Wir beraten dich rundum und sichern dir deine Förderprämie. Wie wir weiter oben erläutert haben, können sich gesetzliche Regelungen ändern und es sind auch schon jetzt Anpassungen für die nächsten Jahre geplant. Wir empfehlen daher derzeitige attraktive Fördermittel zu nutzen. Neben unserem außergewöhnlichen und unschlagbar schnellen Service arbeiten wir bei Aira mit den modernsten Technologien, die es nicht nur ermöglichen, erhebliche Energiekosten und CO₂ einzusparen, sondern auch ein komfortables Raumklima von 20°C über das ganze Jahr hinweg zu garantieren. 

Erfahre mehr über die Kosten für Wärmepumpen.

Kontakt mit unseren Clean-Energie-Expert:innen aufzunehmen und dich zum Umstieg auf eine Wärmepumpe von Aira beraten zu lassen. 

 

Häufig gestellte Fragen

Es gibt verschiedene Kriterien und Möglichkeiten bei der Wärmepumpenförderung. Grundsätzlich wird der Einbau einer Wärmepumpe mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Dazu kommen 5% für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels, das alle Aira und Vaillant Wärmepumpen verwenden. Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn eine Öl- oder eine 20 Jahre alte Gasheizung ausgebaut wird. Zum ersten Mal gibt es seit 2024 auch einen einkommensabhängigen Bonus von 30%, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei weniger als 40.000 € brutto liegt. Die Bestandteile der Förderung lassen sich addieren, sind aber auf max. 70% begrenzt. Unser Förderservice ist Teil unseres All-Inclusive-Plans.

Ja, unser Förderservice ist Teil unseres All-Inclusive-Plans. Unsere kompetenten Expert:innen beraten und betreuen dich rund um das Thema Wärmepumpen-Förderung.

Wir begleiten Dich bei Deinem Antrag auf die staatliche Förderung einer Wärmepumpe. Wir erstellen die für einen Antrag benötigte "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und schicken sie Dir mit einer Anleitung für den Antrag zu. Die KfW verlangt, dass Kunden den Antrag selber stellen, das darf leider nicht von Aira übernommen werden. Wir lassen Dich aber mit Deinem Antrag nicht allein und unsere Beratung ist natürlich inklusive.

Die Boni können kombiniert werden, aber lediglich bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses somit bei 21.000 Euro. 

In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten dem Wirtschaftsministerium zufolge Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.

Der Staat erweist sich bei der Förderung von Wärmepumpen als großzügig sofern die Kosten wirklich erforderlich sind für den Betrieb und die Effizienz der Wärmepumpe. Bezuschusst wird natürlich die Wärmepumpe und deren Installation. Sofern erforderlich wird auch der Ausbau eines Gas- oder Öltanks gefördert. Weitere Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung des Heizraums (sofern erforderlich)
  • Abgassysteme und Schornsteine
  • Wärmeverteilung und Übergabe der Wärme:

    • Hydraulischer Abgleich
    • Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) inkl. Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten
    • Niedertemperatur-Heizkörper
    • Wärmedämmung von Rohrleitungen 

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