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30 November 2023
3 Minuten lesen

Die Wärmepumpen-Förderung für 2024: Verwirkliche deine guten Vorsätze mit Aira

Energie-Experte und Kunde sprechen über die Fördermittel für eine Wärmepumpe

Geschrieben von:

Victoria Kuo
Victoria Kuo Copywriting & Communication Manager
Wie viel kann ich sparen?

Ab 2024 wird die Fördersumme geringer, dafür können Aira-Kund:innen insgesamt Kosten einsparen – denn die Fördersätze steigen! Und welcher Zeitpunkt könnte besser sein, um in eine Wärmepumpe zu investieren, als der Januar? Kurz vor dem Jahreswechsel ist es an der Zeit, alten Ballast abzuwerfen und die guten Vorsätze in die Tat umzusetzen: Verabschiede dich von deiner alten Heizung und starte 2024 mit einer Wärmepumpe in eine Zukunft mit geringeren Energiekosten und niedrigerem CO-Verbrauch. 
Im folgenden Artikel erklären wir dir, wie du konkret von den geplanten Förderungen profitieren kannst. 

Nachdem am 8. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet wurde, das ab 2024 in Kraft tritt, warten alle, die das Thema verfolgen, gespannt auf die neuen Förderrichtlinien, die die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) regelt. Denn während das GEG die Gesetzesnovelle ist, die vorschreibt, durch welche Maßnahmen die Wärmewende bis 2045 vorangetrieben werden soll (mehr Infos zum GEG hier), regelt die BEG die Förderrichtlinien – quasi das Einsparpotenzial für Verbraucher:innen. Dass die geplanten Förderungen in Kraft treten, trotz derzeitiger Unklarheiten in der Haushaltsplanung der Bundesregierung, sehen Politik und Verbraucherzentrale optimistisch.  

Die neuen Fördersätze für 2024 

Derzeit gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien einen Zuschuss von maximal 40% bei einer Summe von höchstens 60.000 Euro. Das bedeutet eine maximale Fördersumme von 24.000 Euro je Wohneinheit.  

Zum nächsten Jahr tritt nun das neu ausgearbeitete Heizungsgesetz in Kraft und mit ihm auch die neue Wärmepumpen-Förderung. Geplant ist, dass die förderbaren Kosten zwar von 60.000 Euro auf 30.000 Euro pro Wohneinheit (und 15.000 Euro je weiterer Wohneinheit) gesenkt werden, dafür aber der prozentuale Anteil an der Gesamtfördersumme steigt. Hier die Zahlen, die voraussichtlich ab dem neuen Jahr gelten: 

- Die Grundförderung beträgt zukünftig 30% (statt bisher 25%).
- Der Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer Öl- oder 20 Jahre alten Gasheizung beträgt 25% (statt bisher 10%).
- Der Innovationsbonus für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels bleibt bei 5%.
- Der neue einkommensabhängige Bonus für Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro brutto beträgt 30%.
- Die Förderung kann maximal 70% betragen.

Jasper Honig, Förderexperte bei Aira, sieht in den angekündigten Änderungen eine positive Entwicklung: „Die Förderungen werden 2024 digitaler, sozialer und oft auch höher. Für größere und umfangreichere Projekte kann sich jedoch auch jetzt noch der Antrag lohnen (z. B. wenn der Einbau einer Wärmepumpe in Kombination mit einer neuen Fußbodenheizung geplant ist). Für viele Kund:innen konnten wir hier mit einem Vergleich bereits Klarheit schaffen."

Mit Aira komfortabel ins neue Jahr starten

Wer sich also für eine neue Wärmepumpe interessiert, kann sich bei Aira unverbindlich und kostenlos beraten lassen – sowohl zu einer ersten Einschätzung als auch zu Fördermöglichkeiten. Sobald unsere Expert:innen ein individuelles Angebot für dich erstellt und wir eine Auftragsbestätigung von dir erhalten haben, kümmert sich unser Förderservice um den gesamten bürokratischen Prozess für dich und sichert dir deinen persönlichen Maximalfördersatz. Du kannst außerdem davon ausgehen, dass wir deine Wärmepumpe innerhalb von 30 Tagen installieren. Und auch nach Einbau der Wärmepumpe, lebt es sich für dich sorgenfrei. Teil unseres Rundum-sorglos-Services ist nämlich unsere 10-jährige Leistungs- und Produktgarantie, die auch die regelmäßige Wartung deiner Wärmepumpe abdeckt.  

Überzeugt? Dann löse dich von deiner alten Heizung und damit von fossilen Brennstoffen und hohen Energiekosten und starte mit einer effizienten und sauberen Heizlösung ins neue Jahr. Davon profitierst du auch in den restlichen kalten Monaten, Januar bis März, denn Aira garantiert selbst am kältesten Tag des Jahres ein Raumklima von 20°C – damit du warm und stressfrei durch den Winter kommst. 
 

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Häufig gestellte Fragen

Es gibt verschiedene Kriterien und Möglichkeiten bei der Wärmepumpenförderung. Grundsätzlich wird der Einbau einer Wärmepumpe mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Dazu kommen 5% für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels, das alle Aira und Vaillant Wärmepumpen verwenden. Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn eine Öl- oder eine 20 Jahre alte Gasheizung ausgebaut wird. Zum ersten Mal gibt es seit 2024 auch einen einkommensabhängigen Bonus von 30%, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei weniger als 40.000 € brutto liegt. Die Bestandteile der Förderung lassen sich addieren, sind aber auf max. 70% begrenzt. Unser Förderservice ist Teil unseres All-Inclusive-Plans.

Ja, unser Förderservice ist Teil unseres All-Inclusive-Plans. Unsere kompetenten Expert:innen beraten und betreuen dich rund um das Thema Wärmepumpen-Förderung.

Wir begleiten Dich bei Deinem Antrag auf die staatliche Förderung einer Wärmepumpe. Wir erstellen die für einen Antrag benötigte "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und schicken sie Dir mit einer Anleitung für den Antrag zu. Die KfW verlangt, dass Kunden den Antrag selber stellen, das darf leider nicht von Aira übernommen werden. Wir lassen Dich aber mit Deinem Antrag nicht allein und unsere Beratung ist natürlich inklusive.

Die typische Preisspanne für eine komplette Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt zwischen 10.000 € und 30.000 € vor der staatlichen Förderung. Diese hängt davon ab, welches Modell du wählst, wie viele Räume du beheizen willst und wie groß das System sein soll. Möchtest du wissen, wie hoch deine Kosten sind und welches Einsparpotential du mit einer Wärmepumpe hast, dann berechne dein Ersparnis hier. Ganz einfach in nur ein paar Schritten (in 2 Minuten). Keine Vorabzahlung, du zahlst erst nach erfolgreicher Installation.

Die Boni können kombiniert werden, aber lediglich bis zu einem maximalen Fördersatz von 70%. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses somit bei 21.000 Euro. 

In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten dem Wirtschaftsministerium zufolge Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.


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