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4 Juli 2024
10 Minuten lesen

Wärmepumpen-Förderung: Geld sparen beim Heizen mit erneuerbaren Energien

Aira Image

Geschrieben von:

Victoria Kuo
Victoria Kuo Copywriting & Communication Manager
Ersparnis berechnen

Wenn du deine alte Heizung durch eine zukunftssichere Wärmepumpe ersetzen möchtest, stehen dir unterschiedliche Arten von Förderungen zur Verfügung. Aktuell unterstützt der Staat den Heizungstausch mit einer Förderung von bis zu 70%. Im folgenden Artikel erklären wir, wie sich die aktuelle Förderung zusammensetzt und wie du mithilfe von Aira deinen persönlichen Höchstfördersatz sichern kannst – und zeigen welche Zuschüsse es außerdem gibt. 

  • Verbraucher:innen können von bis zu 70% Förderung profitieren
  • Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 21.000€
  • Aira bietet einen kostenlosen Förderservice

Die BEG-Förderrichtlinien: Welche Förderung ist die richtige? 

Wer plant von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umzusteigen und das eigene Zuhause mit einer Wärmepumpe auszustatten, kann von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Der Umstieg von einer alten Heizung in bestehenden Gebäuden auf eine nachhaltige Alternative wird finanziell bezuschusst; die Installation im Neubau zumindest durch eine begünstigte Finanzierung unterstützt. Auch energetische Sanierungen an Wohnhäusern gelten als förderfähige Kosten.

Die KfW-Förderung 

Seit Beginn des Jahres 2024 wird die Förderung für den Austausch von Heizungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Sie bietet unterschiedliche Förderangebote an, die einen attraktiven Anreiz für den Einbau von Wärmepumpen setzen.

Die KfW fördert den Wechsel auf eine klima­freundliche Heizung, die mit mindestens 65% erneuer­baren Energien betrieben wird. Hausbesitzer:innen können mindestens 30% und bis zu 70% der Kosten erstattet bekommen, wenn sie einen Antrag zur Förderung einreichen.

Zusätzlich gibt es von der KfW einen pauschalen Emissionsminderungs­-Zuschlag für den Einbau von Biomasse-Heizungen, die bestimmte Kriterien an Staubemissionen berücksichtigen.

Doch nicht nur der Wechsel auf eine nachhaltige Heizung wird gefördert. Auch Optimierungen an bestehenden Heizungen werden mit Fördergeldern unterstützt, wie zum Beispiel der hydrau­lische Abgleich oder der Aus­tausch von Heizungs­pumpen.

Mit einem Antrag bei der KfW kann gleichzeitig auch ein Darlehen angefragt werden, mit dem die förderfähigen Kosten eines Wärmepumpeneinbaus finanziert werden können. Das wird oft ergänzt durch einen stattlichen Tilgungszuschuss, welcher die Rückzahlungslast mindert. KfW-Förderungen können also für Neubauten ebenso wie für Sanierungsprojekte in Frage kommen. Es lohnt sich hierbei, auf die Details zu achten: Verschiedene KfW-Programme bieten unterschiedliche Prozentanteile an Zuschuss und stellen verschiedene Bedingungen an die Förderfähigkeit – wie etwa das Erreichen bestimmter Energieeffizienz-Standards. 

Die BAFA-Förderung 

Bis Ende des Jahres 2023 wurde die Förderung von Wärmepumpen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Seitdem die KfW diese Aufgabe im Jahr 2024 übernommen hat, regelt die BAFA nur noch u.a. den Zuschuss für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie den zur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und Heizungsoptimierung – also vor allem einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Wie setzt sich die staatliche Förderung zusammen? 

Die Förderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: beispielsweise der Art der Wärmepumpe, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, und ob zusätzliche Maßnahmen, wie ein hydraulischer Abgleich, durchgeführt werden. Dieser ist sogar Grundvoraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder. Die Verwendung von natürlichem Kältemittel wird ebenso belohnt wie eine nachweislich hohe Effizienz der Pumpe.

Diese Komponenten stehen zur Verfügung beim Austausch der bestehenden Heizung auf eine zukunftssichere Wärmepumpe: 
  • Grundförderung: Die Grundförderung erstattet 30% der Kosten auf eine neue, klimafreundliche Heizung, die in ein Bestandsgebäude eingebaut wird. Diese Förderung erhalten Hauseigentümer:innen, ebenso wie Vermieter:innen oder gemeinnützige Organisationen.
     
  • Geschwindigkeits-Bonus: Der Klimageschwindigkeits-Bonus erstattet 20% der förderfähigen Kosten und gilt für diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2028 eine alte fossile Heizung durch eine förderfähige Anlage ersetzen und selbst nutzende Eigentümer:innen sind. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um 3% ab.
     
  • Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus von 30% erhalten Haushalte, bei denen das zu versteuernde Jahreseinkommen sich unter 40.000€ pro Jahr beläuft und die die Immobilie besitzen und selbst nutzen.
     
  • Effizienz-Bonus: Der Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 (wird von der Aira Wärmepumpe verwendet) wird zusätzlich mit einem Effizienz-Bonus von 5% gefördert. Dieser Bonus gilt für alle Antragsstellenden.
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Wie hoch ist der Förderhöchstsatz?

Wer sich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien für das eigene Heim entscheidet, kann anfallende Kosten von bis zu 30.000€ fördern lassen, inkl. Kosten, die im Rahmen der Installation entstehen. Bei einem maximalen Fördersatz von 70% erhalten Antragsstellende einen Zuschuss von höchstens 21.000€ – auch wenn die Wärmepumpe mehr als 30.000€ kostet. Beim Besitz mehrerer Wohneinheiten verhält es sich so, dass die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt wird: Bei der ersten Wohneinheit können Kosten von bis zu 30.000€ gefördert werden, bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit kommen je 15.000€ dazu und für alle weiteren Einheiten sind es nochmal jeweils 8.000€.

Bei Förderanträgen für mehrere Wohneinheiten, z.B. für ein Haus mit Einliegerwohnung, berechnet sich die Förderung wie folgt: die Kosten werden durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt. Für die erste Wohneinheit erhältst du deinen individuellen Fördersatz (70%, 65%, 55% oder 35%), für die andere Wohneinheit sind es 35%. Außerdem muss auch die Höhe der förderfähigen Kosten bei mehreren Wohneinheiten in Betracht gezogen werden.

Hier ein Beispiel:

  • Eine Wohneinheit, 55% Förderung, 35.000€ Kosten, begrenzt auf 30.000€: 0,55 x 30.000€ = 16.500€
     
  • Zwei Wohneinheiten, 55% Förderung, 35.000€ Kosten, begrenzt auf 45.000€: 0,55 x 17.500€ + 0,35 x 17.500€ = 15.750€

Was deckt die Förderung ab? 

Die staatliche Förderung umfasst verschiedene Aspekte rund um das Thema Wärmepumpen. Gefördert werden kann der Einbau von Wärmepumpensystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren, wie z.B. Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen. Ebenfalls berücksichtigt werden können Maßnahmen, die für die Integration der Wärmepumpe in das bestehende Heizsystem notwendig sind, einschließlich von  Umfeldmaßnahmen und baulichen Veränderungen. Hierzu zählt beispielsweise die Optimierung des gesamten Heizsystems durch einen hydraulischen Abgleich oder die Installation von Flächenheizungen, die besonders gut mit einer Wärmepumpe zusammenarbeiten.

Hybrid-Heizsystem 

Auch Hybrid-Heizsysteme, bei denen eine Wärmepumpe mit einer anderen Form der Heiztechnologie kombiniert wird – zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage oder einer Gastherme – können durch staatliche Mittel gefördert werden. Bei einem Hybrid-Gerät mit Wärmepumpe und fossiler Komponente wird nur der Anteil erneuerbarer Energien gefördert, da der fossile Anteil nicht abgedeckt wird.

Weitere abrechenbare Kosten 

Neben den Anschaffungskosten für die eigentliche Heizanlage sind auch weitere förderfähige Investitionskosten möglich. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Planung und Beratung durch Fachleute sowie notwendige Baunebenkosten. Auch die Montage und Inbetriebnahme der neuen Anlage durch einen Fachbetrieb sowie die Entsorgung der alten Heizung können unter die förderfähigen Kosten fallen.

Nicht mit inbegriffen: Brauchwasser-Wärmepumpe und Gaswärmepumpe 

Brauchwasser-Wärmepumpen sind speziell darauf ausgelegt, Warmwasser für Haushalte zu erzeugen, können nur in Verbindung mit einer anderen förderbaren Heizung bezuschusst werden. Und auch Gaswärmepumpen werden seit 2024 nicht mehr durch den Staat gefördert, der den Gebrauch von fossilen Heizungen schnell drastisch reduzieren möchte.

Förderung und Neubau 

Für den Neubau gibt es keine vergleichbaren Förderungen wie beim Heizungstausch, jedoch können anfallende Kosten seit 1. März 2023 durch zinsvergünstigte Kredite gefördert werden. Das regelt die Initiative "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die KfW. Voraussetzung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt.

Technische Anforderungen zur Wärmepumpen-Förderung 

Wenn du über eine klimafreundliche Heizung nachdenkst und dabei die staatliche Förderung für Wärmepumpen in Anspruch nehmen möchtest, gibt es einige technische Anforderungen, die zu beachten sind. Hier eine Übersicht:

  • Effizienz: Für die KfW-Förderung muss eine Wärmepumpe eine bestimmte Effizienz von einer JAZ (Jahresarbeitszahl) von 3 aufweisen. Das heißt, dass die Wärmepumpe mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugen muss.
     
  • Natürliches Kältemittel: Wärmepumpen, die mit natürlichem Kältemittel betrieben werden, können oftmals höhere Förderungen erhalten, da diese als besonders umweltfreundlich gelten. Aira Wärmepumpen nutzen das schadstoffarme R290, das den Effizienz-Bonus von 5% sichert.
     
  • Begrenzte Geräuschemissionen: Die Richtlinie schreibt vor, dass die Geräuschemissionen von Wärmepumpen, die eine Leistung von zwischen 6 bis 12 Kilowatt (kW) haben, nicht lauter als 65 Dezibel (dB) sein dürfen. Ab dem Jahr 2026 gilt sogar eine Obergrenze von 60 Dezibel (dB). Das kommt in etwa einem normalen Gespräch gleich. Auch dieses Kriterium erfüllen Wärmepumpen von Aira.
     
  • Hydraulischer Abgleich: Für die Förderung ist ein hydraulischer Abgleich bei der Installation der Wärmepumpe notwendig, um die effiziente Verteilung der Wärme im Haus sicherzustellen.

Das Gute ist: die Wärmepumpen von Aira bieten einen hohen technologischen Standard, der dir bei der Beantragung von Fördermitteln zugutekommt und dir einen wesentlichen Anteil der Förderung sichert.

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Wie wird die Förderung beantragt? 

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ist auch ein bürokratischer Prozess, wenn du von der staatlichen Förderung profitieren möchtest.

Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt bei der KfW und ist seit dem 27. Februar 2024 möglich. Bis zum 31. August 2024 gibt es eine Übergangsphase, in der Installationen aber auch ohne vorigen Antrag durchgeführt werden dürfen. Der Antrag kann im Anschluss nachgeholt werden. Ab dem 1. September 2024 muss der Förderantrag dann vor Beginn der Installation gestellt werden.

Der Aira Förderservice 

Wenn du dich für Aira entscheidest, um dein Haus auf Basis erneuerbarer Energien zu heizen, profitierst du von dem Aira All-Inclusive-Paket, das hochwertige und intelligente Wärmepumpen mit 15-jähriger Leistungs- und Produktgarantie inkludiert sowie eine reibungslose Installation in wenigen Wochen. Auf dem Weg dahin ist dir eine kostenlose Beratung und Planung sicher, die auch den Förderservice beinhaltet.

Aira begleitet dich beim Antrag auf Förderung und sichert dir die maximale Förderung von bis zu 70%. Die Expert:innen vom Förderservice stehen als Ansprechpartner und Berater an deiner Seite und sorgen dafür, dass alle relevanten Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Und so sieht der Förderprozess aus:

Antragstellung: Für deinen KfW-Förderantrag brauchst du von Aira eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die wir nach Vertragsabschluss schnell und kostenfrei zur Verfügung stellen. Außerdem geben wir dir eine Anleitung an die Hand für das KfW-Portal mit der du fehlerfrei den Antrag stellen kannst.

Zuwendungsbescheid: Sofort nach dem Abschicken deines Antrags im KfW-Portal erhältst du digital deine Zusage für die Förderung  der Wärmepumpe. So hast du ohne Verzögerung direkt die Sicherheit, dass dein Wärmepumpe vom Staat gefördert wird.

Auszahlung: Wenn die Installation fertiggestellt und die Rechnung beglichen ist, kann die Auszahlung durch das KfW-Portal beantragt werden. Hierfür stellt Aira dir eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) zur Verfügung, die der KfW bescheinigt, dass alles korrekt installiert wurde.

Außerdem kannst du deine Aira Wärmepumpe jetzt auch finanzieren in flexiblen monatliche Raten. Die Beantragung der ist völlig unkompliziert und innerhalb von wenigen Werktagen ist die Bonitätsprüfung abgeschlossen. So kannst du unangenehmen Vorabzahlungen entgegenwirken.

Alternativen zur BEG-Förderung 

Neben den klassischen Förderprogrammen gibt es auch steuerliche Anreize, die beim Umstieg auf eine Wärmepumpe zum Tragen kommen können. Um steuerliche Boni beanspruchen zu können, ist es wichtig, dass du die Handwerkerrechnungen und Bankbelege gut aufhebst, denn ohne diese Nachweise kann die steuerliche Vergünstigung nicht in Anspruch genommen werden.

Der Steuerbonus wird dann ganz bequem über die jährliche Einkommensteuererklärung abgerechnet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass man sich oft entscheiden muss: Entweder nutzt man den Steuerbonus oder man beantragt die direkten Zuschüsse der BEG. Beide Fördermöglichkeiten können in der Regel nicht kombiniert werden. Daher lohnt sich im Vorfeld eine genaue Rechnung, welche Form der Unterstützung für das persönliche Projekt am wirtschaftlichsten ist.

Denk immer daran, dass staatliche Förderungen und steuerliche Alternativen einerseits davon abhängen, ob die Wärmepumpe oder die Sanierung gewisse technische Anforderungen erfüllt. Andererseits müssen auch formale Kriterien – wie beispielsweise der richtige Zeitpunkt der Antragstellung oder die benötigten Nachweise – beachtet werden, um die Fördermittel optimal zu nutzen.

Steuerbegünstigungen im Rahmen energetischer Sanierung im Bestand 

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zur energetischen Sanierung direkt von der Steuer abzusetzen. Es handelt sich dabei um einen Steuerabzug, der über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden kann, und zwar mit bis zu 20% der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000€ pro Haushalt. Das bedeutet, dass Investitionen in die energetische Optimierung deines Zuhauses, wie die Installation einer Wärmepumpe, direkt steuermindernd wirken können.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen  

Wenn du in deinem Altbau Energieeffizienz-Maßnahmen durchführst, kannst du speziell für die Lohnkosten einen Steuerbonus erhalten – und das ganz ohne die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen. Dabei werden 20% der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, aber auch für Planungs- und Überwachungsleistungen erstattet. Es gibt allerdings eine Obergrenze, und die liegt bei 1.200€ im Jahr. Materialkosten sind von diesem Bonus ausgenommen, es geht wirklich nur um die Handwerker- und Dienstleistungskosten.

Fazit 

Es gibt diverse Zuschüsse für Wärmepumpen, von staatlichen Fördermitteln bis hin zu steuerlichen Abschreibungen. Die Förderungen sind 2024 so hoch wie nie und mit Aira und dem kostenlosen integrierten Förderservice ist die Beantragung schnell und unkompliziert. Ob sich eine steuerliche Abschreibung lohnt, muss von Fall zu Fall individuell geprüft werden. In den meisten Fällen – es sei denn es greift nur der Mindestfördersatz und die Investition ist enorm hoch – lohnt sich die staatliche Förderung.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt verschiedene Kriterien und Möglichkeiten bei der Wärmepumpenförderung. Grundsätzlich wird der Einbau einer Wärmepumpe mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Dazu kommen 5% für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels, das alle Aira und Vaillant Wärmepumpen verwenden. Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20%, wenn eine Öl- oder eine 20 Jahre alte Gasheizung ausgebaut wird. Zum ersten Mal gibt es seit 2024 auch einen einkommensabhängigen Bonus von 30%, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei weniger als 40.000 € brutto liegt. Die Bestandteile der Förderung lassen sich addieren, sind aber auf max. 70% begrenzt. Unser Förderservice ist Teil unseres All-Inclusive-Plans.

Die Brauchwasser-Wärmepumpe allein ist nicht förderfähig. Nur in Kombination mit anderen förderfähigen Energiesystemen wie einer Solarthermieanlage können Verbraucher:innen von staatlichen Zuschüssen profitieren.

Obwohl das Gebäude-Energie-Gesetz verabschiedet wurde, steht eine Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude noch aus. Ein neues Förderkonzept ist also nicht final, wird aber höchstwahrscheinlich wie folgt aussehen:

Eine Wärmepumpe wird ab 2024 mit 30% gefördert. Außerdem wird ein 25% Geschwindigkeitsbonus gezahlt für den Austausch von Öl- oder 20 Jahre alten Gasheizungen. Zudem wird es weiterhin den 5% Bonus für das natürliche Kältemittel, das wir verwenden, geben. Für die meisten Wärmepumpen ergibt sich deshalb eine Förderung von 60%. Haushalte mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von weniger als 40.000€ können einen weiteren 30% Bonus erhalten. Rein rechnerisch ergäben sich somit bis zu 90%, die Förderung ist aber auf maximal 70% gedeckelt.

Zu bedenken ist dabei aber die Absenkung der förderfähigen Kosten von 60.000€ auf 30.000€ je für eine Wohneinheit. Somit ergibt sich eine Förderung von 18.000€ (bei 60%) oder 21.000€ (bei 70%).

Wir begleiten Dich bei Deinem Antrag auf die staatliche Förderung einer Wärmepumpe. Wir erstellen die für einen Antrag benötigte "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und schicken sie Dir mit einer Anleitung für den Antrag zu. Die KfW verlangt, dass Kunden den Antrag selber stellen, das darf leider nicht von Aira übernommen werden. Wir lassen Dich aber mit Deinem Antrag nicht allein und unsere Beratung ist natürlich inklusive.


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