Online-Webinar: Wärmepumpen-Förderungen 2024
Vielen Dank an deiner Teilnahme am Seminar. Hier findest du nochmal alle wichtigen Informationen zur Wärmepumpen-Förderung der KfW. Dank der attraktiven Wärmepumpen-Förderung der KfW im Rahmen des Heizungsgesetzes können Hausbesitzer beim Umstieg von einer alten Gas- oder Ölheizung mit bis zu 70% Zuschuss rechnen.
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Auf Wärmepumpe umsteigen & von KfW-Förderung profitieren
Seit dem 01.01.2024 gelten neue attraktive Förderkonditionen für den Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie. Diese umfassen eine:
- Basisförderung von 30% sowie einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20%, der für den Ersatz alter Heizsysteme, wie Gas- oder Ölheizungen, vergeben wird
- Ein zusätzlicher einkommensabhängiger Bonus von 30% wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000€ beträgt
- Ein Effizienzbonus von 5% wird vergeben, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt, wie zum Beispiel das der Aira Wärmepumpe.
Die Förderung ist auf maximal 70% Zuschuss gedeckelt, basierend auf Investitionskosten von bis zu 30.000€ für die erste Wohneinheit, was einem maximalen Förderbetrag von 21.000€ entspricht.
Die Förderung 2024 im Überblick
30% Basisförderung
Die Basisförderung ist die Grundförderung für alle, die sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden.5% Effizienzbonus
Dank des natürlichen Kältemittels, das unsere Wärmepumpen verwenden, ist dir der Effizienzbonus von 5% sicher.20% Klima-Geschwindigkeitsbonus
Beim Ausbau einer Öl- oder 20 Jahre alten Gasheizung bis 2028 erhältst du einen Geschwindikeitsbonus von 20%.30% Einkommensbonus
Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € brutto beträgt, gibt es einen Einkommensbonus von 30%.Ablauf der KfW Förderungen mit Aira
01 Bestätigung zum Antrag (BzA)
Nach Vertragsschluss lässt Aira eine 15-stellige „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ erstellen und schickt sie mit einer Anleitung für den KfW- Antrag an die Kund:innen.01 Bestätigung zum Antrag (BzA)
Nach Vertragsschluss lässt Aira eine 15-stellige „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ erstellen und schickt sie mit einer Anleitung für den KfW- Antrag an die Kund:innen.
02 Antrag bei der KfW
Mit der Anleitung von Aira müssen nun die Kund:innen den Antrag bei der KfW stellen. Dabei werden durch die BzA einige Felder vorbefüllt. Außerdem muss der unterzeichnete Kaufvertrag beim KfW- Antrag hochgeladen werden.02 Antrag bei der KfW
Mit der Anleitung von Aira müssen nun die Kund:innen den Antrag bei der KfW stellen. Dabei werden durch die BzA einige Felder vorbefüllt. Außerdem muss der unterzeichnete Kaufvertrag beim KfW- Antrag hochgeladen werden.
03 Zuschusszusage
Unmittelbar nach der Antragstellung erhalten unsere Kund:innen die Zuschusszusage mit einer Auflistung der förderfähigen Kosten und der potenziellen Fördersumme.03 Zuschusszusage
Unmittelbar nach der Antragstellung erhalten unsere Kund:innen die Zuschusszusage mit einer Auflistung der förderfähigen Kosten und der potenziellen Fördersumme.
04 Beginn der Installation
Wenn die Zuschusszusage durch die Kundin/den Kunden an Aira geschickt wurde, kann mit der Installation begonnen werden.04 Beginn der Installation
Wenn die Zuschusszusage durch die Kundin/den Kunden an Aira geschickt wurde, kann mit der Installation begonnen werden.
05 Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach der Installation und der Begleichung der Rechnung kann Aira eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ ausstellen, die die korrekte Durchführung der Installation bescheinigt.05 Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach der Installation und der Begleichung der Rechnung kann Aira eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ ausstellen, die die korrekte Durchführung der Installation bescheinigt.
06 Beantragung der Auszahlung
Mit der BnD und Unterlagen wie der Rechnung können Kund:innen die Auszahlung bei der KfW beantragen.06 Beantragung der Auszahlung
Mit der BnD und Unterlagen wie der Rechnung können Kund:innen die Auszahlung bei der KfW beantragen.
Großzügige Förderung für Wärmepumpe im Altbau
Die Wärmepumpen-Förderung der KfW lohnt sich vor allem für Altbauten und bietet attraktive Boni, um den Heizungstausch zu unterstützen. Die Förderung umfasst:
- Eine Basisförderung von 30% für den Austausch durch eine förderfähige Wärmepumpe, wie der Aira Wärmepumpe, gemäß der BEG-Förderrichtlinie.
- Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20% für den Ersatz alter Heizsysteme, sowie einen einkommensabhängigen Bonus von 30%, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder 40.000€ nicht überschreitet.
- Ein weiterer 5-prozentiger Effizienzbonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe umweltfreundliche Kältemittel oder besonders effiziente Wärmequellen nutzt.
Die Förderung ist auf maximal 70% der Investitionskosten gedeckelt, mit einem Höchstbetrag von 21.000€ für die erste Wohneinheit.
Noch Fragen zum Thema KfW-Förderung bei Wärmepumpen?
Wir bei Aira beraten dich unverbindlich und vollumfänglich, wenn du an einem Umstieg auf eine Wärmepumpe interessiert bist. Hinterlasse dazu einfach ein paar Informationen zu deiner aktuellen Heizsituation und wir rufen dich zurück.